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Verfassungsschutz: Al-Qaida und IS finanzieren sich über illegalen Zigarettenhandel

Terrororganisationen nehmen durch Schmuggel bis zu 600 Millionen US Dollar ein
Laut der aktuellen Ausgabe des Magazins „Der Spiegel“ decken Terrororganisationen beträchtliche Teile ihres Finanzbedarfs durch illegalen Zigarettenhandel. Dies lässt sich Äußerungen von Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, gegenüber dem Magazin entnehmen. Maaßen zufolge hätten Sicherheitsbehörden Hinweise darauf, dass sich islamistische Gruppen wie beispielsweise der Islamische Staat und al-Qaida durch den internationalen Zigarettenschmuggel finanzieren. Darüber hinaus schätzt das Pariser „Zentrum zur Erforschung des Terrorismus“ (CAT), dass der Anteil der durch Zigarettenschmuggel erlangten Gewinne an den Gesamteinnahmen von Terrororganisationen bei bis zu 20 Prozent liegt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von etwa 600 Millionen US Dollar (ca. 500 Millionen EUR). Maaßen sprach sich in diesem Zusammenhang für eine wirksamere Bekämpfung des internationalen Schmuggels von Tabakprodukten aus.
Seitens der Zigarettenindustrie bestehen, so „Der Spiegel“, Mängel bei der lückenlosen Kontrolle der Produktion und des Vertriebs von Tabakprodukten. Die Hersteller würden eine effiziente Zusammenarbeit mit den Behörden boykottieren und am illegalen Handel mitverdienen. Um illegalen Tabakhandel einzudämmen, bestehen allerdings seit Jahren Abkommen zwischen der Tabakindustrie und der EU. Im Rahmen dieser Abkommen verpflichteten sich die vier größten Tabakunternehmen am Markt im Zeitraum von zwölf Jahren zu Ausgleichszahlungen von 2,15 Milliarden Euro. Zur weiteren Vermeidung von Schmuggel sichern die Unternehmen darüber hinaus zu, dass nur die im jeweiligen Markt benötigten Mengen hergestellt und ausschließlich legitime Abnehmer beliefert werden. Ferner haben sich die Hersteller zur Einführung eines sogenannten Trackingsystems verpflichtet, das Behörden die Rückverfolgung von illegalen Zigaretten ermöglichen soll. Allein Branchenprimus Philip Morris hat in diese Rückverfolgungstechnologie in den letzten Jahren über 150 Mio. US Dollar investiert. Laut Aussage der EU Kommission ist die Track-und-Trace Lösung der Tabakindustrie das derzeit einzig verfügbare und funktionierende Rückverfolgungssystem zur Unterbindung des illegalen Zigarettenhandels. Neben der bereits bestehenden Abkommen verpflichtet die neue Tabakproduktrichtlinie der EU die Zigarettenindustrie zur Einführung eines Track-und-Trace Systems. Entsprechende Regelungen werden 2016 in deutsches Recht überführt.
Ungeachtet der in Frage gestellten Effizienz der Rückverfolgungssysteme zur Unterbindung des Zigarettenschmuggels verdeutlichen die Hinweise des Verfassungsschutzes die sicherheitspolitische Dimension von illegalem Zigarettenhandel. Die Erkenntnis, dass sich internationale Terrororganisationen durch kleinteiligen illegalen Handel finanzieren ist nicht neu. Wissenschaftler weisen seit geraumer Zeit auf entsprechende Verbindungen hin. In einer Anhörung gegenüber des US-Repräsentantenhauses im September dieses Jahres sagte die Gründerin des „Terrorism, Transnational Crime and Corruption Center“ und Professorin an der George Mason University im amerikanischen Virginia, Louise I. Shelley, dass der illegale Kleinhandel mit Produktfälschungen, Benzin, Zigaretten, Nahrungsmitteln, Bekleidung und Textilien eine zunehmend wichtige Finanzierungsquelle für Terroristen darstelle. Einer der Attentäter, die den Anschlag auf Charlie Hebdo ausführten, handelte beispielsweise mit gefälschten Sportschuhen und Schmuggelzigaretten. Amerikanische Behörden würden mittlerweile bei der Verfolgung von Finanzierungsquellen des Terrorismus einen Schwerpunkt auf den illegalen Kleinhandel legen. In der EU wird bisher kein entsprechender Ansatz verfolgt. Zwar wurden Maßnahmen gegen Terrorfinanzierung im Rahmen der EU-Geldwäsche-Richtlinie vorgenommen. Bei Schmuggeldelikten ermittelt in Deutschland aber beispielsweise der Zoll, dessen Befugnisse bei weitergehenden Verdachtsmomenten aber beschränkt sind. An Zolldelikte schließen sich nicht notwendigerweise polizeiliche Ermittlungen an. Sogenannte Strukturermittlungen, wie sie in den Vereinigten Staaten vorgenommen werden, sind in Deutschland sowohl aus Kompetenz- aber auch aus Kapazitätsgründen derzeit nicht vorgesehen. Für eine Verbesserung der Situation könnte die neue Europäische Sicherheitsagenda 2015-2020 und deren Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sorgen, die derzeit erarbeitet wird. Um dem Phänomen der Terrorfinanzierung auf nationaler Ebene gerecht zu werden, müsste in Deutschland in einem ersten Schritt die Zusammenarbeit von Polizei und Zoll verbessert werden. Das würde nicht unwesentliche rechtliche Anpassungen erfordern. Angesichts der Faktenlage, so namhafte Experten, wären diese aber zur Unterbindung von Terrorfinanzierung und damit zur Eindämmung des internationalen Terrorismus notwendig.
 

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