Einigung auf EU-Ebene über Zugriff auf Finanzdaten

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben heute eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs von Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen erzielt. Im Anschluss an den im Februar 2016 vorgelegten Aktionsplan hatte die Kommission im April 2018 vorgeschlagen, die Nutzung von Finanz- und anderen Informationen zur Verhütung und Bekämpfung schwerer Straftaten wie der Terrorismusfinanzierung zu erleichtern.
Die neuen Maßnahmen werden es der Polizei ermöglichen, rasch auf wichtige Finanzinformationen für strafrechtliche Ermittlungen zuzugreifen um damit die Reaktiongeschwindigkeit der EU auf Terrorismus und andere schwere Verbrechen zu verbessern. Die heute vereinbarten neuen Regeln sollen einen schnellen Zugang zu Finanzinformationen und eine reibungslosere Zusammenarbeit in ganz Europa gewährleisten.
Der zuständige Kommissar für die Sicherheitsunion der EU, Julian King: “Wir haben die Lücke, in der Terroristen und Kriminelle operieren, geschlossen und können ihnen hier die Mittel sperren, die sie für ihre tödlichen Angriffe verwenden. Durch die neuen Maßnahmen verbessern wir die Möglichkeiten weiter, indem wir den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Finanzinformationen erleichtern. Damit ist die EU noch besser gegen die Finanzierung des Terrorismus durch illegale Finanzströme gewappnet.“
Unter Nutzung modernster Technologie und automatischer Finanztransaktionssysteme können Kriminelle und Terroristen innerhalb weniger Minuten Geld zwischen Finanzinstituten hin und her schicken. Der Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu diesen Finanzinformationen ist oft zu langsam und zu umständlich. Das verhinderte bislang strafrechtliche Ermittlungen und damit den Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle. Strafverfolgungsbehörden und „Asset Recovery Offices“, (AROs) haben nun direkten Zugang zu Bankkontoinformationen, die in nationalen zentralisierten Bankkontoregistern oder Datenabrufsystemen enthalten sind. Europol wird ebenfalls indirekt auf diese Informationen zugreifen können. Die neuen Regeln verbessern die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, Europol und den Financial Intelligence Units (FIUs). 
Die Richtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Nach seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Europäische Kommission

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