Münch: Kriminalität wandert ins Netz
Der Europäische Polizeikongress (EPK) in Berlin war zum 21. Mal wieder ein Stelldichein der Branche. Doch während neue Themen, wie die Bekämpfung des illegalen Onlinehandels und Cyberkriminalität diskutiert wurden, kamen auch alte Diskussionen in Dauerschleife zum Vorschein.
Darf man sich heute noch auf einem Kongress treffen, ohne das Internet in den Fokus zu rücken? Vor noch ein paar Jahren ein Thema für Nerds und Hacker, heute ein „Must-have“ selbst für Polizisten. Daher war das Programm des Polizeikongresses auch ein Rundumschlag in Sachen Digitalisierung. Und wenn ein Kongress mit dem „Europa“ im Titel winkt, dann dürfte man sicher sein, sich „on the edge“ in der globalen Community informieren zu können, oder nicht? Doch es wurden auch offene Dauerbaustellen diskutiert, wie die der Zusammenarbeit zwischen Staaten und Behörden.
Leider drängt sich diese Frage auch heute noch auf. Ein ewiges Thema – lang diskutiert und dennoch nie zu einer durchdringenden Lösung gebracht. Wohl nicht umsonst wird der sogenannte „Europäische Polizeikongress“ immer nationaler. Langjährige Teilnehmer bemängeln, dass das zentrale Event in der Inneren Sicherheit immer mehr Nabelschau betreibt. Nationale Probleme, statt internationaler Lösungen.
Dabei ist genau diese innenpolitische Debatte sehr notwendig. Wer nach europaweiter Koordination und Kooperation ruft, sollte erst mal seinen eigenen Laden im Griff haben. Deutschland ist davon noch weit entfernt. Beispiel: der Umgang mit Gefährdern – politisch brisant und dringend notwendig. Holger Münch, seit 2014 Präsident des Bundeskriminalamts verwies auf die aktuell 743 amtlich erfassten Gefährder. Ein Jahr vor Münchs Amtsantritt waren in Deutschland noch ganze 139 in dieser Kategorie registriert. Während der Amtszeit von Holger Münch ist die Zahl der Gefährder also um mehr als 500 Prozent gestiegen. Ob die Steigerung damit zu tun hat, dass die Anzahl tatsächlich zugenommen hat oder man von Amts wegen einfach genauer hinschaut, lässt sich nicht beantworten. Die Diskussion bleibt an den Punkten „Überwachung“ und „Vernetzung“ immer wieder hängen.
Mit der Überwachung tut man sich in Deutschland schwer. Während bei der Telekommunikationsüberwachung noch ganze elf Bundesländer an einem Strang ziehen, sind es bei der Auskunft über Nutzerdaten gem. §15 Abs. 1 Telemediengesetz schon nur noch acht Länder. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung sind es lediglich noch vier Bundesländer und bei Online-Durchsuchungen ziehen noch ganze zwei Bundesländer an einem Strick.
Dieser Flickenteppich muss in Relation gesetzt werden zur hohen räumlichen Mobilität von Gefährdern. Sie tauchen ohne Probleme in ihren hoch-vernetzten sozialen Milieus unter. Darüber hinaus setzen sie in ihrer Arbeit immer mehr auf digitale Medien. Auch Münch weiß das sehr wohl, wenn er von der „3. Phase der Rekrutierung“ in und über virale Online-Netzwerke spricht.
Nun könnte man zu Gelassenheit raten. Lieber Weile statt Eile? Schließlich ist präventive Polizeiarbeit immer problembehaftet – Gefährder sind schließlich noch keine Täter. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf die bloße Absicht oder die tatsächliche Vorbereitung einer Tat ist strittig. Man fragt sich, warum. Dass eine zögerliche Haltung der Behörden eine Gefahr an sich darstellen könnte, zeigen die seit 2016 inzwischen sechzehn in Deutschland verhinderten Anschläge. Nicht auszudenken, hätten diese Taten stattgefunden. Terroranschläge verhindern ist aktiver Schutz von Menschenleben. Prävention ist daher ein Muss.
Dieser Schutz setzt qua definition vor der Tat an und sanktioniert nicht einfach im Nachhinein ein verübtes Verbrechen. Alles gut soweit? Experten sind sich uneins, ob die gute Arbeit der letzten Jahre tatsächlich auf Können beruht oder vielfach auch einfach nur Glück einen erheblichen Anteil gehabt hat. Die Defizite bei Überwachung und Zusammenarbeit lassen Letzteres vermuten. Das ist gefährlich. Die politische Debattenkultur in Deutschland wäre sicher eine ganz andere, hätte dieses Land in den letzten anderthalb Jahren tatsächlich mehrere Anschläge erleiden müssen. Die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen wären weitreichend.
„Keine Entspannung in absehbarer Zeit“
Ein Thema, das also drängt. Hinsichtlich der zunehmenden islamistischen Szene in Deutschland attestiert Münch, das „keine Entspannung in absehbarer Zeit“ in Sicht sei. Im Gegenteil: der BKA-Präsident erkennt ein „erhöhtes Radikalisierungsniveau unter Flüchtlingen“, nämlich insbesondere dann, wenn sich deren „Träume nicht erfüllen“. Seiner Meinung nach sind dabei nicht nur die eingeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten kritikwürdig. Auch der Strafrahmen schreckt zukünftige Terrortäter nicht ab. „Kurzfristige Haftstrafen von drei bis fünf Jahren lösen das Problem nicht”, so Münch.
Im Fazit schließt Holger Münch seinen Vortrag noch mit der Feststellung: „Straftäter sind häufig phänomenübergreifend aktiv und vernetzt.“ Mit anderen Worten: Kriminelle und Terroristen sind zwei Seiten derselben Medaille. Stellt sich die Frage, warum Politik und Behörden sich so schwertun, mit eben dieser Vernetzung?
Ewige Debatte – ohne durchgreifende Lösung
So war das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ebenso Thema des Polizeikongresses, hauptsächlich unter dem Aspekt der „Weiterentwicklung“. Der Verfassungsschutz klingt hier eher effektiv: „Für die Einrichtung war kein neues Gesetz erforderlich, denn keine Behörde erhielt zusätzliche Kompetenzen oder gab Souveränität ab.“ Dahingegen klagen Kritiker über ein Aufweichen der Rechtslage und ein Aushöhlen des sogenannten „Trennungsgebots“. Eine Grauzone, die seit Gründung des GTAZ 2004 besteht. Es gilt hier das alte Prinzip, dass Geheimdienste keine polizeilichen Befugnisse haben sollen und andersherum. Ursprung war der sogenannte Polizeibrief, mit dem die westlichen Alliierten 1949 in ihren Besatzungszonen das Entstehen einer „neuen Gestapo“ zu verhindern suchten.
Doch welche Gefahr ist im Jahr 2018, also knapp 70 Jahre später, wahrscheinlicher? Die, dass zum Beispiel Verfassungsschutz und Landespolizeien zu einem undurchsichtigen „Macht- und Vollzugsklumpen“ mutieren und beginnen, politisch Andersdenkende systematisch ins Gefängnis werfen? Oder ist die Gefahr vielleicht doch höher, dass das Wirrwarr von Zuständigkeiten und Befugnissen so manchem Kriminellen und Gefährder ein allzu großes Schlupfloch bietet? Der Fall Anis Amri hat gezeigt, wie man Sicherheitsbehörden auskontern kann, indem man sich mehrere Identitäten zulegt oder mit dem Zug in ein anderes Land Europas fährt.
Eine scheinbar ewige Debatte, die sich nicht nur auf dem Polizeikongress in Berlin entzündete, sondern sich auch jüngst am Bayerischen Polizeiaufgabengesetz entfachte. Der Blog „Netzpolitik.org“ kommentiert: „CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten.“ Keine neue Debatte, auch wenn sie wie ein Perpetuum mobile immer wieder geführt wird. So stellte die 182. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder fest: „Verbesserung der Informationsgewinnung der Sicherheitsbehörden durch den Einsatz offener und insbesondere verdeckter Maßnahmen. (…) Die IMK bittet Bund und Länder, diese weiteren Handlungsempfehlungen umzusetzen.“ Dieser fromme Wunsch stammt aus dem Jahr 2006. Zwei Jahre zuvor – 2004 – im gleichen Jahr der Gründung des GTAZ trug der damalige Polizeikongress übrigens den Titel: „Terrorismusbekämpfung und Bevölkerungsschutz“. Viel geändert hat sich demnach in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren nicht.
Während Kriminalität zunehmend flexibler wird und global vernetzt agiert, verharren sicherheitspolitische Diskussionen in jahrzehntelangen Grabenkämpfen. Dass es auch anders geht, zeigte die Debatte über „Schmuggel 4.0 – illegalen Onlinehandel wirksam bekämpfen”.