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Zollfahndungsdienstgesetz aktuell im Parlament

Der Zollfahndungsdienst wird dieses Jahr 100 Jahre alt und wurde 1919 bewusst als Kriminalpolizei des Zolls geschaffen, um wirksam gegen Schmuggler, Schieber, Betrüger und Geldwäscher vorzugehen. Für Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP Zoll, nur bedingt ein Grund zum Feiern
Von Frank Buckenhofer
Vom richtigen Grundgedanken ist heute noch nicht viel umgesetzt. Straftäter, die man bereits 1919 im Blick hatte, finden wir heute überwiegend im Bereich der Organisierten Kriminalität, deren Triebfeder Nummer Eins das illegale Geldverdienen ist. Mit diesem inkriminierten Vermögen, das mittels geschickter Geldwäsche in Milliardensummen in den legalen Wirtschaftskreislauf geführt wird, bedrohen Banden, Clans und „White-Collars“ den sozialen Rechtsstaat bis hin zum Völkerfrieden. Wenn pfiffige Verbrecher mit dieser Art von Kriminalität ungestört superreich werden können, stören sie zugleich empfindlich die soziale und wirtschaftliche Ordnung im Staat. Es dauerte 83 Jahre, bis der Zollfahndungsdienst ein Gesetz bekam, das ab Donnerstag (26.09.2019) erneut mit einem aktuellen Entwurf in die parlamentarische Beratung geht.
Neben einigen Aktualisierungen und datenschutzrechtlichen Ergänzungen werden auch dringend benötigte Erweiterungen der Befugnisse vorgenommen, ohne die der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zukünftig nicht mehr zu führen ist. Dennoch: Das Gesetz bleibt noch immer weit hinter den polizeifachlichen Erwartungen zurück. Statt ein modernes Polizeigesetz für die Kriminalpolizei des Zolls zu schaffen, das den Vergleich zum Bundespolizeigesetz oder BKA-Gesetz nicht scheuen muss, hadern Ministerium und Verwaltung immer noch mit zu viel Nähe zur Polizei. Und das, obwohl der Zollfahndungsdienst unstrittig ein unverzichtbarer Baustein in der bundesdeutschen polizeilichen Sicherheitsarchitektur ist.
Das Gesetz ist – wie sein Vorgänger auch – immer noch wegen allzu vieler Doppelungen äußerst unübersichtlich, viel zu zaghaft und lässt wichtige und vor allem selbstverständliche polizeiliche Befugnisse aus. Damit schafft es erneut einen nach wie vor komplizierten Rechtsrahmen, den die Fahnderinnen und Fahnder weiterhin als ein polizeiliches Instrument mit grundlos angezogener Handbremse empfinden. Der Zoll hat unzweifelhaft Polizeiaufgaben. Zollfahndung, Kontrolleinheiten sowie Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind die Polizeibehörden des Zolls.
 Daher fordert die GdP ein einheitliches Gesetz, in dem die Polizeiaufgaben und Befugnisse des Zolls für alle verständlich geregelt sind. Ferner gehören alle polizeilichen Vollzugsdienste unter dem Dach des Zollkriminalamtes organisatorisch als eigenständige Behörde im Zoll zusammengefasst. Das schafft mehr Rechtssicherheit und behördliche Klarheit. Andernfalls ist die Arbeit des Zolls mit seiner jetzigen undurchsichtigen “Patchwork-Gesetzgebung und Patchwork-Organisation” weder für die Zusammenarbeitsbehörden noch für Bürger, Anwälte, Medien oder Parlamentarier wirklich nachvollziehbar.

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