EU-Verordnung zur Überprüfung ausländischer Investitionen tritt in Kraft

Nur einen Tag nach der Kriminellen-Datei für Nicht-EU-Bürger beschließt die EU einen neuen Rahmen für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen. Die Maßnahme liegt ebenfalls in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des jüngsten EU-China Gipfeltreffens.
Der neue Rahmen basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom September 2017 und wird nach eigener Aussage zum Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung Europas im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen in der Union beitragen. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, sagt dazu: “Das wird Europa helfen, seine strategischen Interessen zu verteidigen. Wir brauchen eine Überprüfung der Käufe durch ausländische Unternehmen, die auf die strategischen Vermögenswerte Europas ausgerichtet sind. Ich möchte, dass Europa für die Wirtschaft offen bleibt, aber ich habe immer wieder gesagt, dass wir nicht naiv sind. Die Annahme und das Inkrafttreten dieses Vorschlags in fast Rekordzeit zeigt, dass wir es ernst meinen.“ 
Der neue Rahmen wird einen Kooperationsmechanismus etablieren, in dem die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen und Bedenken im Zusammenhang mit spezifischen Investitionen äußern können. Der EU-Kommission wird die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen abzugeben, wenn eine Investition eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat darstellt oder wenn eine Investition ein Projekt oder Programm von Interesse für die gesamte EU, wie Horizon 2020 oder Galileo, beeinträchtigen könnte. Die internationale Zusammenarbeit bei der Investitionsprüfung umfasst den Austausch von Informationen sowie die Festlegung bestimmter Anforderungen an diejenigen Mitgliedstaaten, die einen eigenständigen Screening-Mechanismus auf nationaler Ebene beibehalten wollen. Die EU-Kommission beeilt sich, zu betonen, dass die Mitgliedstaaten selbstverständlich das letzte Wort dabei behalten, ob eine bestimmte Investitionstätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet erlaubt sein soll oder nicht. 
Ab heute sind die EU-Mitgliedstaaten jedoch verpflichtet, der Kommission ihre nationalen Investitionsprüfungsmechanismen mitzuteilen. Derzeit verfügen 14 Mitgliedstaaten über nationale Screening-Mechanismen. Mehrere Mitgliedstaaten sind dabei, ihre Screening-Mechanismen zu reformieren oder neue Mechanismen einzuführen. In den nächsten 18 Monaten werden die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU die Investitionsscreening-Verordnung ab dem 11. Oktober 2020 vollständig anwenden kann.
Quelle: EU-Kommission

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