Informationssystem über Straftaten von Nicht-EU-Bürgern tritt in Kraft

Der Europäische Rat hat heute den Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Strafregisterinformationssystems für verurteilte Drittstaatsangehörige endgültig angenommen.
Mit diesem zentralen System soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Nicht-EU-Bürger und Staatenlose über das bestehende Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) verbessert werden. Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, hierzu: „Mit dem neuen System werden die Strafverfolgungsbehörden Drittstaatsangehörige, die in der EU bereits verurteilt wurden, über eine einfache Suche im ECRIS schneller und einfacher identifizieren können. Dies wird dazu beitragen, die polizeiliche und justiziable Zusammenarbeit sowie die Kooperation zu intensivieren. Damit können Kriminalität und Terrorismus in der gesamten EU besser bekämpft werden, was in Europa allen Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bringt.“
Wichtigste Merkmale von ECRIS-TCN
Die Datenbank wird online abrufbar sein und kann von den Behörden nach dem Prinzip „Treffer/kein Treffer“ einfach abgefragt werden: Bei einem Treffer werden die Mitgliedstaaten angezeigt, die über vollständige Strafregisterinformationen zu einer bestimmten Person verfügen. Das System selbst enthält lediglich Angaben zur Identität, Fingerabdrücke und – soweit verfügbar – Gesichtsbilder. Verwaltet wird das System von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Das System kann nicht nur im Zusammenhang mit Strafverfahren, sondern auch für andere zugelassene Zwecke verwendet werden, etwa für die Überprüfung von Personen, die mit Kindern arbeiten, oder von Anträgen für bestimmte Genehmigungen (zum Beispiel für den Umgang mit Feuerwaffen). 
Da die neuen Vorschriften bereits vom Europäischen Parlament angenommen wurden, werden sie in allen Mitgliedstaaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in den kommenden Wochen in Kraft treten. Das ECRIS wird derzeit rund 3 Millionen Mal pro Jahr genutzt, um Informationen über bestehende strafrechtliche Verurteilungen auszutauschen. In etwa 30 % der Fälle, in denen Strafregisterinformationen angefordert werden, wird eine positive Antwort erteilt, was bedeutet, dass Informationen aus dem Strafregister bereitgestellt werden. Dies betrifft hauptsächlich Strafverfahren. Eine Verwendung für andere zugelassene Zwecke ist jedoch ebenfalls möglich.
Quelle: Europäische Kommission

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