Demnächst: Jährliche Militärische Regierungserklärung

Die „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, die sog. „Rühe-Kommission“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass neben Volker Rühe auch Hans-Peter Uhl, Roderich Kiesewetter, Prof. James W. Davis, General Glatz, Prof. Mathias Herdegen, Prof. Georg Nolte, Niels Annen, Rainer Arnold, Walter Kolbow, General Wolfgang Schneiderhan und Prof. Wolfgang Zeh zu dem Gremium gehört haben. Der Bericht (als BTDrS 18/5000 nachzulesen) stellt in einer Synopse dar, an welchen Stellen das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu verändern ist. Demnach liegt der Einsatz bewaffneter Streitkräfte erst dann vor, wenn eine Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr in bewaffneten Unternehmungen konkret zu erwarten ist. Bei humanitären, logistischen oder vorbereitenden Maßnahmen ist der Bundestag demnach in Zukunft nicht mehr vorab einzubeziehen. Das Vereinfachte Zustimmungsverfahren bleibt unverändert. Ein mediales jährliches Highlight bieten die Vorschläge ebenfalls. So wird empfohlen, dass die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Bericht über die bestehenden multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten vorzulegen hat – eine Art militärische Regierungserklärung. Gut, Sicherheits- und Verteidigungspolitik regelmäßig in den Fokus zu rücken. Schlecht, dass wir schon jetzt ahnen können, worauf es hinauslaufen wird: Eine Generalabrechnung der Opposition mit der Bundesregierung. Disput statt Diskurs. Den bisherigen parlamentarischen Konsens bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gilt es jedoch zu erhalten.

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