Fünf Millionen Euro Drogengelder gewaschen – Festnahme von fünf mutmaßlichen Geldwäschern

In den frühen Morgenstunden des 16. März 2016 wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt durch die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Bundeskriminalamts und des Zollkriminalamts (GFG BKA/ZKA), Haftbefehle gegen fünf deutsch-irakische Staatsangehörige vollstreckt und bundesweit 14 Objekte durchsucht. An dem Einsatz waren über 100 Zoll- und Polizeibeamte aus Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Bayern beteiligt.
Den fünf Festgenommenen, die zwischen 32 und 49 Jahre alt sind, und 12 weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, als Bande Gelder in Millionenhöhe gewaschen zu haben. Das aus dem illegalen Betäubungsmittelhandel stammende Geld sollen die Tatverdächtigen von Rauschgifthändlern in Spanien entgegengenommen, durch Frankreich transportiert und zur Verschleierung der kriminellen Herkunft an Kraftfahrzeug- und Maschinenhändler im gesamten Bundesgebiet weiterverteilt haben.
Die Festnahmen sind das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der GFG BKA/ZKA, die nach einer Bargeldkontrolle in Frankreich im April 2013 aufgenommen wurden. Die internationale Kooperation zwischen den deutschen, französischen und spanischen Strafverfolgungsbehörden, koordiniert von Eurojust, führte im Februar 2016 zur Festnahme von Drogengeldkurieren durch die spanische Nationalpolizei. Dabei wurden 25 Kilogramm Heroin sichergestellt.
Zusatzinformation: In Deutschland gibt es spezielle Ermittlungseinheiten der Länder und des Bundes zur Bekämpfung der Geldwäsche, sogenannte Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen. Die Einheiten bestehen aus Angehörigen der Zollfahndungsämter/Zollkriminalamt und der Landeskriminalämter/Bundeskriminalamt. Eurojust ist die Kurzbezeichnung für die Behörde zur justiziellen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und fördert den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden. Sie setzt sich aus je einem Vertreter (Staatsanwalt oder nationaler Justizbediensteter) eines jeden EU-Landes zusammen.
Quelle: Bundeskriminalamt

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