Das Darknet – ein Paradies für Kriminelle

Von unserem Beiratsmitglied Professor Arndt Sinn:

Im Darknet kann man so ziemlich alles kaufen, was man nicht kaufen können sollte: Drogen, Waffen, kriminelle Dienstleistungen aller Art. Für die Ermittler ist es schwer bis unmöglich dagegen vorzugehen. Prof. Dr. Arndt Sinn fordert daher, dass Sicherheitsbehörden die dort verwendeten Verschlüsselungsmethoden endlich knacken.

Im Darknet, dem “dunklen Teil des Internets”, ist es tatsächlich in vielen Ecken und Winkeln so finster, dass Kriminelle ihre Geschäfte nahezu ohne das Risiko entdeckt zu werden abwickeln können. Es gibt keine zentralen Server, Google hilft nicht bei der Suche und die Internetadressen bestehen aus kryptischen Buchstaben-Zahlenfolgen mit der Endung .onion.

Das liegt an der Architektur des und dem Zugang zum Darknet: Während im World Wide Web die Daten auf zentralen Rechnern liegen, die dann vom Nutzer direkt abgerufen werden können, werden die Daten im Darknet dezentral auf einzelnen PCs von Nutzern des Netzwerks bereitgestellt und beim Abruf über weitere Nutzer PCs umgeleitet. Zugang zum Darknet erhält der Nutzer über kostenlose Anonymisierungssoftware. Am weitesten verbreitet ist der TOR-Browser. Diese Software leitet die verschlüsselte Kommunikation zwischen zwei PCs stets über einen dritten Rechner. Damit wird es unmöglich, dass die Kommunikationspartner wissen, mit wem sie tatsächlich in Kontakt stehen. Die wahren Identitäten bleiben für alle Beteiligten im Dunkeln.

Ein schattiges Plätzchen für krumme Dinger

Auch die Polizei hat bisher eher wenige Möglichkeiten, die dunklen Räume zu erhellen. Genau diese Eigenschaften des Darknets machen es so attraktiv für Kriminelle. Es sind die idealen Bedingungen, um mit niedrigstem Entdeckungsrisiko Geschäfte abzuwickeln. Im Darknet wird alles angeboten: Drogen, Waffen, Kinderpornographie bis hin zum live gestreamten Missbrauch, gefälschte Pässe sowie alle Arten krimineller Dienstleistungen (crime-as-a-service). Bezahlt wird i.d.R. mit Bitcoins, einer virtuellen Währung, die ebenfalls die Anonymität des Zahlenden wahrt.

Auf der Plattform Silk Road (hiereine Reportage des Magazin “Wired” zum Thema) konnte seit der Inbetriebnahme im Jahr 2011 nahezu alles käuflich erworben werden, was illegal ist. Der Umsatz wurde auf 1,2 Mrd. US-Dollar geschätzt. Allein der Handel mit Drogen soll ein Volumen von 1 Mrd. US-Dollar betragen haben. Das amerikanische FBI hat den Betreiber der Seite im Oktober 2013 festgenommen und die Seite gesperrt. Die Ermittlungen waren nur deshalb erfolgreich, weil der Betreiber seine Identität in Foren und sozialen Netzwerken nicht geschützt hat. Bereits wenig später wurde Silk Road 2.0 eröffnet und im Jahr 2014 wieder zerschlagen. Erfolgreich waren die Ermittlungen dank verdeckter Ermittler, die als Kunden u.a. Drogen gekauft hatten um an die Identitäten der Verkäufer zu gelangen. Inzwischen wurde Silk Road 3.0 eröffnet. Nachhaltig haben die Ermittlungserfolge die illegalen Geschäfte im Darknet also nicht schwächen können.

Auch der Tausch von Kinderpornographie, der auf einschlägigen Plattformen stattfindet, stellt Ermittler immer wieder vor Probleme. Aufgrund des niedrigen Entdeckungsrisikos im Darknet scheint die Hemmschwelle beim sexuellen Missbrauch von Kindern sogar noch zu sinken. So gibt es z. B. die Möglichkeit, den Missbrauch zu “bestellen” und live via Skype mitzuverfolgen. 20 Minuten kosten 100 US-Dollar. Dafür verkaufen philippinische Eltern ihre Kinder zu sexuellem Missbrauch vor einer Online-Kamera. Europol sind Netzwerke von Online-Kindesmissbrauch mit bis zu 25.000 Teilnehmern bekannt. Es sind gerade solche Fälle, die für die Probleme sensibilisieren sollten, vor die das Darknet die Ermittlungsbehörden stellt.

Für den Notfall eine Hintertür

Die Anonymität im Darknet erschwert die Ermittlung der Täter. Das führt zwar nicht zu rechtsfreien Räumen, aber zu Räumen, in denen die klassischen Ermittlungsmethoden nahezu versagen. Erfolge der Polizei sind in der Regel auf unvorsichtiges Verhalten der Akteure zurückzuführen. Auch ein verstärkter Einsatz verdeckter Ermittler würde daran nichts ändern. Die Konsequenz kann nur sein, dass die Verschlüsselung im Verdachtsfall aufgehoben werden muss. Dafür müssten in den Verschlüsselungstechnologien sogenannte Backdoors eingebaut werden, die nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden dürfen. Damit würde die zu legalen Zwecken genutzte Kommunikation weiterhin geheim bleiben und nur beim Verdacht einer Straftat könnte unter einem strengen Richtervorbehalt die Verschlüsselung aufgehoben werden.

Der Artikel ist Teil der Reihe der Bundeszentrale für politische Bildung “Die Netzdebatte“. Die Bundeszentrale für politische Bildung kooperiert mit dem Forum Vernetzte Sicherheit auch in dem Projekt “Roadshow”.

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