Sicherheit – Staatliche Aufgabe oder Privatsache?

Die Kanzlerin mahnt zur Selbstverantwortung, wenn es um die IT-Sicherheit geht. Der Innenminister will Sicherheitskontrollen an Flughäfen privatisieren. Doch wie „privat“ ist Sicherheitsverantwortung allgemein? Das soll bald ein neues Gesetz regeln.
Es gibt Rituale in der Sicherheitsdebatte, die sich so verlässlich wiederholen, wie das jährliche Weihnachtsfest, nur häufiger. Stets wird nach Hackerangriffen und Terroranschlägen betont, dass es „100prozentige Sicherheit nicht geben“ könne. Schulterzucken, weiter so. Ebenso regelmäßig und verlässlich streikt Personal in sicherheitsrelevanten Funktionen. Ob Fluglotsen, Lokomotivführer, Piloten, Stewardessen oder Gepäckkontrolleure – diese Berufsgruppen werfen dem sich immer schneller drehenden Rad des öffentlichen Verkehrs gerne dann einen Stock in die Speichen, wenn es besonders schnell gehen soll. War so, ist so, bleibt so. Sicherheitsbedrohungen wandeln sich, die grundsätzliche Sicherheitsarchitektur in Deutschland bleibt jedoch bestehen – mit all’ ihren Ecken und Kanten.
Ist die zunehmende Privatisierung von Sicherheit ein gangbarer Weg, um den Veränderungen zu entsprechen? Das Innenministerium meint „Ja“ und ist bestrebt, die Sicherheit, zum Beispiel an Flughäfen, immer mehr in die Hände privater Sicherheitsdienste zu legen. Die Gründe: Kosten und Effizienz. Zumindest die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ihre Zweifel, ob diese Rechnung aufgeht: „Die Firmen, die sich um die Aufträge bewerben, drücken die Kosten um jeden Preis und schließen dann Verträge zu Dumpingbedingungen, die sie nicht einhalten können“, sagte Gewerkschaftschef Ernst G. Walter gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Mit Blick auf das Streikrecht fordert Professor Hans-Werner Sinn, Lokführer und Sicherheitspersonal zu verbeamten. Das Kalkül: Beamte dürfen nicht streiken. Der Staat als der fittere Sicherheitsakteur.
Silke Wollmann, Pressesprecherin des Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), hält das für falsch. „Herr Walter ist eine einzelne Stimme innerhalb der DPolG. Vor allem die aktiven Kollegen von der Bundespolizei sehen das anders. Dort ist man mit der Zusammenarbeit mit zivilen Sicherheitsfirmen zufrieden. Für eine Re-Privatisierung, wie Herr Walter sie sich wünscht, fehlt bei der Bundespolizei das Personal an allen Ecken und Enden.“ Auch dem Argument von Professor Walter kann sie wenig abgewinnen: „Mit einer Übernahme in den Öffentlichen Dienst ändert man erst mal gar nichts, weder an der Qualifikation noch an der Motivation der betroffenen Mitarbeiter.“ Man könne nicht einerseits über die Beschäftigten der privaten Sicherheitsdienstleister herziehen und andererseits genau dieses Personal dann übernehmen wollen. Dass Beamte nicht streiken dürfen und daher für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastrukturen besser geeignet sind, lässt Wollmann nicht gelten: „Die Privatisierung der Dienstleistung ist nicht grundlos erfolgt und hat sich nun über viele Jahre bewährt.“
Das Problem mit der Sicherheit in Deutschland geht tiefer. Es gibt keine einheitliche Definition dessen, wer für Sicherheit zuständig ist. Sind die Bundesautobahnen selbstverständlich in öffentlicher Hand und werden von Polizei und Zoll stets überwacht, geschieht dies mit den „Datenautobahnen“, also der Netzinfrastruktur in Deutschland ausdrücklich nicht. Dort sind private Betreiber zuständig, die Polizei darf aus Datenschutzgründen nur in wenigen, begründeten Einzelfällen hinein schauen. Bei Einführung des neuen 5G-Standards droht der Polizei gar, vollkommen die Kontrolle zu verlieren. 
Dabei kann Netzinfrastruktur heute gefährlicher und tödlicher sein, als ein Massenunfall auf einer Bundesautobahn. Nur ist der Staat nicht richtig „drin“ im Netz. Das Internet ist weiterhin eine zivile Angelegenheit, vielfach ohne klare Regeln und Verantwortlichkeiten. Wie sehr der Staat diesem System misstraut, zeigt das Projekt „Netze des Bundes“. Hier übernimmt die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) seit 1. Januar 2019 sukzessive die Verantwortung für sämtliche Regierungsnetze vom privaten Dienstleister T-Systems. Ein zweites IT-Sicherheitsgesetz ist ebenso in Arbeit, dass dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich mehr Rechte einräumen soll. 
Allgemein ist man derzeit auf der Suche nach Konzepten, um Sicherheit im öffentlichen Raum zu organisieren. Das Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit (DEFUS) sagt dazu: „Die Produktion von Sicherheit für den öffentlichen Raum ist eine gemeinsame Herausforderung. Die Polizei, die Städte aber auch weitere staatliche Institutionen sowie wissenschaftliche, private und zivilgesellschaftliche Akteure sind aufgefordert, Lösungen zu entwickeln, die effektive Sicherheit herstellen, und gleichzeitig dem Anspruch an eine offene Gesellschaft genügen.“ 
Grundfrage: kann der Staat besser für Sicherheit sorgen, als private Unternehmen? Er verfügt schließlich über rund 180.000 Soldaten und rund 280.000 Polizisten. Hinzu kommen circa 40.000 Zöllner und Tausende von zivilen Beschäftigten in Verwaltungen, Ordnungsämtern, etc. Das Personal soll darüber hinaus überall weiter aufgebaut werden, sei es bei IT-Experten oder Streifenpolizisten. Für viele in der Sicherheitsbranche ist das der falsche Weg. Wenn Privatunternehmen und der Staat um die selben Köpfe konkurrieren, zieht bekanntermaßen der Staat den Kürzeren. Die Arbeitsplatzsicherheit eines Beamten ist bedeutungslos in Arbeitsfeldern, in denen ein händeringender Bedarf herrscht. Privatunternehmen bieten dann bessere Karrierechancen und mehr Geld. Eigentlich wäre es vernünftig, denen die Verantwortung für die Sicherheit zu übertragen, die das am besten können – also in immer mehr Bereichen den Profis aus der Sicherheitsbranche. 
Wenn man beides braucht – Staat und private Sicherheit, wo sind jedoch dann die Übergabepunkte der Verantwortung? Für den BDSW dürfen Sicherheitsdienste noch lange nicht genug, um wirklich wirken zu können. Der Staat und seine Politiker pochen auf das Gewaltmonopol des Staates – auch dort, wo es wenig sinnvoll erscheint. So dürfen zum Beispiel private Sicherheitsdienste nicht die Personalien von auffälligen Personen kontrollieren. Eine Maßnahme, die erwiesenermaßen deeskalierend wirkt, wenn renitente Personengruppen auffällig werden aber noch keine Straftat begangen wurde. Private Sicherheitsdienste könnten präventiv eine Eskalation verhindern, mit den knappen Worten „Ihren Ausweis bitte“. Die Identitätsfeststellung ist nach bisheriger Lehre jedoch hoheitliches Handeln. Daher muss in kritischen Fällen immer die Polizei gerufen werden. Zeit vergeht, Störer tauchen unter. Aufwand, Nutzen und Effektivität stehen dabei in keinem Verhältnis. Das starre Festhalten am Gewaltmonopol des Staates verhindert effiziente Sicherheitslösungen und das reibungslose Zusammenarbeiten der verschiedenen Sicherheitsakteure, wie es das DEFUS fordert. Viele Politiker quer durch alle Parteien halten dennoch daran fest.
Es gibt derzeit keine einheitliche Linie, nach der die Verantwortungsbereiche ziviler, privater und staatlicher Sicherheit klar definiert sind. Symptomatisch dafür die Situation an deutschen Flughäfen: Private Sicherheitsdienste checken im Auftrag der Bundespolizei die Passagiere, um eben diese Polizei dann immer bei Störungen und Auffälligkeiten alarmieren zu müssen. Der Innenminister will das ändern und diese Aufgabe gänzlich den Flughafenbetreibern übertragen. Er wird es nicht können, wenn er nicht bereit ist, auch am Gewaltmonopol des Staates zu rütteln. Hierzu ist ein neues Sicherheitsgesetz in Arbeit. Umgekehrt sollte Privatisierung von Sicherheit nicht dazu führen dürfen, dass das reibungslose Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft in den Händen weniger Schlüsselfunktionen, wie zum Beispiel Piloten oder Lokomotivführern, liegt. Das neue Sicherheitsgesetz muss hier ansetzen, sollen sich die Eingangs erwähnten Standardrituale in der deutschen Sicherheitsdebatte in Zukunft nicht ständig wiederholen.

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