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Plagiate & Fakes: Vorsicht vor teuren Urlaubsschnäppchen

Es ist Urlaubszeit und bei den meisten Reisenden sitzt das Geld lockerer als den Rest des Jahres. Passend dazu winken auf Märkten und Basaren in vielen Ländern vermeintliche Super-Schnäppchen: Das Designer-Shirt, die Markensonnenbrille oder das Fußball-Trikot der Nationalmannschaft, angeboten für einen Bruchteil des regulären Verkaufspreises – und schon macht auch der gesunde Menschenverstand des Urlaubers mitunter Sommerpause.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGh) erinnert nun einmal mehr daran, dass Produktpiraterie und der Kauf von Plagiaten kein Kavaliersdelikt sind. Das Urteil besagt, dass Marktbetreiber gegen Anbieter gefälschter Markenartikel auf ihrem Marktplatz vorgehen müssen, zum Beispiel auf einem Verkaufsportal oder in einer Markthalle. Wenn von einzelnen Händlern Markenrechte verletzt werden, ist der Vermieter des Standplatzes oder der Betreiber des Online-Portals verpflichtet, einzuschreiten, die Verstöße zu beenden und für die Zukunft zu verhindern.
Das Urteil stärkt den Kampf gegen Produktpiraterie. Die Billigschnäppchen schaden nicht nur der Wirtschaft und oft der Gesundheit. Sie können auch für Verbraucher richtig teuer werden. Unter Umständen sogar sehr viel teurerer als das Originalprodukt.
Urlaubsmitbringsel: Das ist erlaubt
Grundsätzlich dürfen bei Reisen mit dem Flugzeug oder per Schiff Waren bis zu einem Wert von 430 Euro zollfrei mitgebracht werden, auf dem Landweg beträgt die Grenze 300 Euro. Wird dieser Freibetrag überschritten, müssen die Waren beim Zoll gemeldet werden, dieser berechnet dann Zollgebühr und Einfuhrumsatzsteuer. Mitbringsel von außerhalb der EU müssen ebenfalls nicht grundsätzlich beim Zoll angezeigt werden, aber es gelten reduzierte Freigrenzen. Wird jemand beim Versuch erwischt, Waren mit Wert über der Freigrenze unverzollt eizuführen, also zu schmuggeln, wird es teuer: bis zu einem Wert von 700 Euro wird der doppelte Zollbetrag erhoben. Ist es sogar noch mehr, folgt eine empfindliche Geldstrafe und gegebenenfalls ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Und: rausreden funktioniert nicht. Das Argument, dass man von den Zollpflichten nichts wusste, zählt nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Reisende die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs am Flughafen kennen – sie geben beim Durchschreiten des grünen Ausgangs quasi eine Art Steuererklärung ab. Zu den dabei am meisten geschmuggelten Dingen zählen vor allem persönliche Accessoires wie Brillen, Uhren, Taschen oder Schmuck. Tipp: Hier die Infoseite des Zolls.
Hohe Strafen für Plagiate
Grundsätzlich dürfen nur Waren, die – wie die eben genannten Accessoires – für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind, ohne Deklaration im Rahmen der Freigrenzen eingeführt werden. Hat jemand Fälschungen gekauft und sich aufgrund des Spottpreises gleich mit mehreren Größen oder Modellen, z.B. für die Familie, Freunde oder gar den Sportverein eingedeckt, wird es schnell brenzlig. Denn die Einfuhr größerer Mengen Plagiate ist illegal und erweckt den Verdacht des unrechtmäßigen Handels. Beschlagnahmt wird in diesem Fall so oder so – und die Schnäppchen sind weg. Kann tatsächlich nachgewiesen werden, dass mit den Fälschungen gehandelt werden sollte, macht man sich des Inverkehrbringens von markenverletzender Ware strafbar. Das geschädigte Unternehmen kann obendrein auf Schadenersatz klagen, alleine die Unterlassungserklärung inklusive Anwaltsgebühren kostet schon 1.000 Euro und mehr. Und sogar die Kosten für die Vernichtung der Plagiate müssen getragen werden.
Vorsicht ist auch bereits im Urlaubsland selbst angesagt, denn in manchen Ländern ist der bloße Besitz gefälschter Markenprodukte schon strafbar. In Italien werden saftige Bußgelder fällig, wenn man beim Kauf erwischt wird – die italienische Polizei hat zum Beispiel für Schlagzeilen gesorgt, als eine Dänin für den Kauf einer 10-Euro-Fake-Gucci-Sonnenbrille 10.000 Euro Strafe zahlen musste. Auch in der Schweiz ist es eine Ordnungswidrigkeit, Fälschungen zu erwerben. Und in Frankreich drohen ebenfalls empfindliche Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren.
Ob Deutschland jemals nachzieht? Lohnen würde es sich allemal.
Widersprüche des Gesetzgebers
Während andere Staaten zumindest den ein oder anderen Urlauber davon abschrecken, Plagiate zu kaufen, geht der deutsche Gesetzgeber sehr großzügig mit den Produktfälschungen um. Geht es um die berühmten gefälschten Uhren, Brillen und Taschen, sind die Freibeträge für die Einfuhr nach Deutschland extrem hoch. Bei den üblichen Billigpreisen für solche Produkte kann man sich unterhalb der Freigrenze mit einem ganzen Arsenal von Fälschungen eindecken. Bekanntermaßen verdient die Organisierte Kriminalität aber besonders mit diesen Fälschungen das meiste Geld, da das Handelsvolumen extrem groß ist.
Gefahr für die Gesundheit
Denn dass der Kauf von Plagiaten kein Kavaliersdelikt ist, zeigen die Zahlen des Zoll: 2015 beschlagnahmte dieser vier Millionen Plagiate im Wert von 132 Millionen Euro. Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Jeder zweite Deutsche hat schon einmal ein Imitat gekauft oder könnte es sich vorstellen. Und das, obwohl die meisten Käufer genau wissen, dass sie aufgrund der schlechten Qualität an dem Fake-Produkt nicht lange Freude haben.
Bedrohlich wird es sogar, wenn durch mangelhafte Urlaubsmitbringsel die Gesundheit gefährdet wird. Sonnenbrillen oder -Creme ohne UV-Schutz, Lackverdünner oder sogar Urin in Parfüm, gefährliche Inhaltsstoffe wie Weichmacher (Phthalate) und Cadmium in Bekleidung, Zigaretten mit Rattenkot, über- oder unterdosierte Medikamente – alles schon gefunden und die Liste ließe sich endlos fortsetzen.
Plagiate erkennen und meiden
Angesichts der möglichen Gefahren raten Zoll, Unternehmen und Verbände seit Jahren, einen möglichst weiten Bogen um Plagiate zu machen. Und empfehlen, genau hinzuschauen beim Kauf im Urlaub. Indizien für eine Fälschung sind vor allem, neben einem höchst unrealistischen Preis: Buchstabendreher und Rechtschreibfehler im Produktnamen, auf dem Label oder in Beilagen, fehlende Etiketten, starke Gerüche sowie eine spür- und fühlbare schlechte Qualität und Verarbeitung. Und: Die Wahrscheinlichkeit, an eine Fälschung zu geraten, ist bei einem Strandverkäufer oder auf dem Basar natürlich höher als beim gutsortierten Einzelhändler im Stadtzentrum.

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