Festnahme eines mutmaßlichen Anbieters von Bankdrops

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
– Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität – und das
Bundeskriminalamt haben im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts
der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten, der
Urkundenfälschung und des bandenmäßigen Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln am 09.03.2016 insgesamt neun Wohnungen und
Geschäftsräume in Hamburg sowie im Landkreis Pinneberg durchsucht und einen dringend Tatverdächtigen festgenommen.
Der Hauptbeschuldigte, ein 29-jähriger Deutscher aus dem Landkreis
Pinneberg, steht im Verdacht, im Jahr 2015 bei verschiedenen
Bankinstituten mindestens 85 Bankkonten mit Falschpersonalien
eingerichtet und die Konten anschließend zu Preisen von mindestens
1.400 Euro über Handelsplattformen der Underground Economy im
Internet an Dritte verkauft zu haben. Bei der Einrichtung der
Bankkonten soll sich der Hauptbeschuldigte der Unterstützung von zwei
Mitarbeitern von Verifizierungsdiensten bedient haben. Diese sollen
gegen Zahlung in Höhe von 100 bis 200 Euro pro Konto die
Falschpersonalien der angeblichen Neukunden jeweils wahrheitswidrig
verifiziert haben.
Mit Falschpersonalien eingerichtete Bankkonten werden in der
Cybercrime-Szene als “Bankdrops” bezeichnet und stellen die
entscheidende Schnittstelle für die Erlangung von Gewinnen aus
Straftaten dar. “Bankdrops” werden von den Tätern in der Regel mit
Online-Banking-Zugangsdaten sowie den dazugehörigen EC- und
Kreditkarten verkauft.
Der Hauptbeschuldigte sowie weitere Mitbeschuldigte im Alter von
21 bis 28 Jahren stehen zudem im Verdacht, über illegale
Handelsplattformen der Underground Economy Betäubungsmittel
(Amphetamine und Cannabis) verkauft zu haben. Die
Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Sicherstellung von
Betäubungsmitteln (Cannabis), rund 2.000 Euro Bargeld,
Kontoeröffnungsunterlagen, Blanko-Zahlungskarten (“White Plastics”),
einer Blendgranate, einer Schreckschusswaffe, Manövermunition,
Verpackungs- und Versandmaterial sowie zahlreicher Computer und
Datenträger. Der 29-jährige Hauptbeschuldigte wurde am 09.03.2016 dem
Haftrichter am Amtsgericht Pinneberg vorgeführt, der gegen ihn
Untersuchungshaft angeordnet hat. Die Auswertung der Datenträger und
die Untersuchung der Betäubungsmittel dauern an.
Quelle: Bundeskriminalamt (ots)

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