Erfolgreicher Schlag gegen Rauschgifthändler

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen haben Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA)
am 01.03.2016 Haftbefehle gegen drei türkische Staatsangehörige im Alter von 45 bis 50 Jahren vollstreckt. Ihnen wird vorgeworfen, über Jahre hinweg an Herointransporten im dreistelligen Kilogrammbereich beteiligt gewesen zu sein.
Die beiden 45 und 50 Jahre alten Hauptbeschuldigten wurden am Dienstag in Lüdenscheid und Halver festgenommen. Den 45-jährigen Kurier nahmen die Einsatzkräfte am selben Tag in der Nähe von Nürnberg fest. Dabei wurde gleichzeitig ein Transport von 195 Kilogramm Cannabis aus den Niederlanden in die Türkei sichergestellt.
Bei den anschließenden Durchsuchungen im Großraum Hagen stellten die Ermittler eine Indoorplantage mit 90 Cannabispflanzen und 30 Setzlingen, 1,5 Kilogramm Marihuana und mehrere scharfe Schusswaffen nebst Munition sicher. Vier weitere Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen. Gegen zwei von ihnen ergingen Haftbefehle.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Beamten des BKA bei einem Beschuldigten Bargeld in Höhe von rund 136.000 Euro.
Die Beschuldigten sollen Mitglieder einer türkischen Gruppierung aus der Region Hagen sein, die der organisierten Kriminalität zugerechnet wird. Die Gruppe wird verdächtigt, mit anderen türkischen
Tätergruppierungen ein illegales Logistiknetzwerk für Rauschgifttransporte über die Balkanroute und die Schwarzmeerregion gebildet zu haben. Sie soll Herointransporte im jeweils dreistelligen Kilogrammbereich aus dem Iran und der Türkei nach Deutschland und in die Niederlande durchgeführt haben.
Darüber hinaus ergab sich während der Ermittlungen der Verdacht, dass die Organisation auch Cannabis, Kokain und Ecstasy von Westeuropa über die Balkanroute in die Türkei transportierte. Im März
und Mai 2015 wurden im Rahmen der im Bundeskriminalamt geführten Ermittlungen in Österreich und der Türkei zwei Kokainlieferungen sichergestellt. Am Dienstag kam es zur Sicherstellung des Cannabistransportes.
Der Sachverhalt belegt erneut die Nutzung gewerblicher Strukturen beim international organisierten Rauschgifthandel und die dadurch geschaffenen Möglichkeiten, grenzüberschreitend große Mengen an
Betäubungsmitteln transportieren zu können.

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