Darf man aus Angst vor einem Anschlag den Dienst verweigern?

13 Flugbegleiter klagen vor Gericht gegen ihre Entlassung durch „United Airlines“. Kurz vor Abflug waren auf dem Flugzeug Schmierereien entdeckt worden, die „bye bye“ lauteten und zwei Fratzen zeigten. Die Flugbegleiter verlangten eine gründliche Untersuchung des Flugzeuges vor dem Start. Diese zeitliche Verzögerung hatte eine Absage des Fluges zur Folge, die Fluggesellschaft entließ die Mitarbeiter daraufhin.
Ist zum Beispiel die prophylaktische Räumung eines Bahnhofs auf Grund eines entdeckten verdächtigen Gepäckstücks eine zulässige Maßnahme, oder nicht? Wann ist eine Angst berechtigt und wann bloße Hysterie? Flug 93 und Flug 175 von „United Airlines“ waren in die Anschläge vom 11. September 2001 involviert.

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