Neue EU-Vorschriften: Besserer Schutz vor gefälschten Waren 

Seit dem 1. Mai 2016 ist der neue EU-Zollkodex (UZK) in Kraft. Die neuen Zollvorschriften sollen „Unternehmen, die Handel innerhalb der EU betreiben, das Leben leichter machen und Verbraucher besser vor illegalen und gefälschten Waren schützen“, erklärt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung zum Thema.
Der neue Zollkodex der Union (UZK) ersetzt die bisherigen EU-Zollvorschriften der Gemeinschaft (ZK) aus dem Jahr 1992. Kernstück der Reform ist eine vollständige Umstellung auf ein papierloses, rein elektronisches „interoperables“ Zollumfeld, in dem sich die Zusammenarbeit der 28 Zollverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten deutlich verbessern soll. Dafür werden – EU-weit allerdings erst vollständig bis Ende 2020 – neue IT-Systeme implementiert. Bis dahin gelten Übergangsregelungen. Ergo: Ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ist die Übergangsphase von vier Jahren doch recht lang. Politische Unwägbarkeiten sind zudem die Neudefinition der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Schengen-Raum anlässlich der Flüchtlingskrise.
Die neuen EU-Vorschriften selbst haben Auswirkungen auf Verbraucher und jene Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind. Die Unternehmen müssen sich zunächst an neue, ausschließlich digital abgewickelte Zollverfahren gewöhnen, sollen aber im Endeffekt von stark vereinfachten Vorschriften, effizienteren Prozessen und letztlich auch einer größeren Rechtssicherheit profitieren. Für sehr regeltreue und vertrauenswürdige Unternehmen sollen sogar besonders schnelle Zollverfahren eingeführt werden.
Mehr Sicherheit für Verbraucher – und Unternehmen
Die EU-Bürger wiederum sollen Waren künftig nicht nur schneller und kostengünstiger erhalten, sondern auch besser geschützt sein vor illegalen Waren oder solchen, die europäischen Umwelt‑, Gesundheits‑ oder Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen, so die EU-Kommission.
Dies sei keine leichte Aufgabe: „Die 28 Zollverwaltungen der EU müssen wie eine einzige Verwaltung handeln, gleichzeitig aber auch den Handel erleichtern und die Gesundheit und Sicherheit aller EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger schützen. Das internationale Handelsvolumen [der EU] zu bewältigen, bedeutet in der Praxis, alljährlich Millionen von Zollerklärungen schnell und effizient zu bearbeiten“, heißt es weiter in der Erklärung.
Zölle hätten jedoch auch eine schützende Funktion: „Beim Kampf gegen Terrorismus spielen sie eine wichtige Rolle, da bei Zollkontrollen Waren auf illegalen Handel mit Feuerwaffen oder mit Kunstschätzen und Kulturgütern geprüft werden. Außerdem schützen sie die Verbraucherinnen und Verbraucher vor sicherheits- oder gesundheitsgefährdenden Waren. So wurden etwa im Jahr 2014 in der EU 454,2 Tonnen Drogen, 35 Millionen gefälschte Waren und 3,2 Milliarden Zigaretten beschlagnahmt.“ Das ist nach Meinung von Experten jedoch nur die kleine Spitze eines riesigen Eisberges im sogenannten „Dunkelfeld“.
Weiterführende Informationen zum neuen EU-Zollkodex finden sich auf der entsprechenden Webseite der Europäischen Kommission.

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