Euractiv.de: "Instrumentalisierung der Opfer von Paris und Kopenhagen"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist die Forderung von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer nach einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland scharf zurück. Die Bürgerrechtler plädieren stattdessen für die Anwendung grundrechtsschonender Alternativen zur Massenüberwachung.
Sowohl nach den Anschlägen in Frankreich, als auch zuletzt nach den Vorfällen in Kopenhagen wurden aus Reihen der Unionsparteien und Sicherheitskreisen wieder Rufe nach neuen Überwachungswerkzeugen laut. Dem entgegnet Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: “Die Morde von Paris und Kopenhagen sind durch die dortigen Vorratsdatenspeicherungen nicht verhindert worden. In beiden Fällen waren die Verdächtigen den Sicherheitsbehörden bereits seit Monaten oder sogar Jahren bekannt. Es ist ganz schlechter Stil, diese Ereignisse und ihre Opfer für die eigene politische Agenda zu instrumentalisieren.”
“Wir brauchen das richtige staatliche Rüstzeug im Kampf gegen den islamistischen Terror, und dazu gehört als ein Element die Vorratsdatenspeicherung”, hatte CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer gegenüber der “Welt” gesagt. Der Koalitionspartner SPD müsse seinen Widerstand gegen die Datenspeicherung aufgeben.
Die Ereignisse in Kopenhagen und die Absage des Braunschweiger Karnevals hätten “vor Augen geführt, dass die westliche Welt mit der Gefahr des islamistischen Terrors leben muss”, sagte Scheuer weiter. Gefragt sei nun “konzentrierte Wachsamkeit”.
“Wir brauchen dringend eine Rückbesinnung auf evidenzbasierte Methoden in der Inneren Sicherheit. Mehr Sachlichkeit würde der Debatte gut tun, schließlich ist Angst ein denkbar schlechter Berater”, sagt padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Gebetsmühlenartige Forderungen nach Unterwanderung von sicherer Verschlüsselungssoftware durch Geheimdienste oder Vorratsdatenspeicherung führen sichtbar in die Sackgasse. Vielmehr ist nüchtern zu analysieren, welche strukturellen und personellen Defizite zum Versagen von Sicherheitsbehörden führen, und wie man diese beseitigt. Dazu gehört zwingend auch das Abschaffen von unwirksamen und unverhältnismäßigen Überwachungswerkzeugen.”
Sowohl das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, als auch die übergeordnete EU-Richtlinie wurden vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof für grundrechtswidrig und mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Die Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung war mit über 35.000 Unterzeichnern bis zu der Klage gegen den ESM-Vertrag die größte Beschwerde ihrer Art in Deutschland.

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