„Die Ressorts müssen erhalten bleiben!“

Thorsten Hoffmann ist als Nachrücker für den ausgeschiedenen Ronald Pofalla seit Januar 2015 Mitglied des Deutschen Bundestages. Vorher war Hoffmann 34 Jahre im aktiven Polizeidienst tätig. Das Forum Vernetzte Sicherheit sprach mit dem Mitglied im Innenausschuss über die zukünftigen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik Deutschlands.

Für Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger sorgen – das ist wohl DIE zentrale Aufgabe eines Staates. Der Bundestag ist das zentrale Organ einer Demokratie, bei der alle Macht „vom Volke“ ausgeht. Doch wie viel Expertise steckt wirklich im Bundestag? Sie sind ehemaliger Polizist. Wie viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen kennen die Polizeiarbeit aus eigener Erfahrung?

Was die polizeiliche Praxiserfahrung meiner Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss angeht, sind wir gut aufgestellt. Als ausschlaggebend empfinde ich allerdings vielmehr, dass die Kolleginnen und Kollegen – ob mit oder ohne polizeilicher Berufsausbildung – im ständigen Austausch mit den polizeilichen Führungskräften und  ermittelnden Behörden vor Ort sind. Das “A und O” ist der regelmäßige Austausch mit den Akteuren vor Ort. Nur so können wir Abgeordnete als Sprachrohr für die polizeilichen Behörden in unseren Wahlkreisen auf Bundesebene tätig werden, auf mögliche Defizite aufmerksam machen und angehen. Bevor wir ein neues Gesetz auf den Weg bringen, gibt es häufig öffentliche Anhörungen, zu denen wir externe Fachleute aus allen relevanten Bereichen einladen, um auch auf diesem Weg eine repräsentative Rückmeldung zu bekommen.

Okay, die Bundeswehr hat es ja auch ein bisschen einfacher. Dank der ehemaligen Wehrpflicht kennen auch viele Bundestagsabgeordnete das Militär aus der Binnensicht. Apropos Wehrpflicht – wäre ein verpflichtender Sozialdienst nicht auch ein Mittel, um den Polizeien personelle Unterstützung zukommen zu lassen? Wenn, wie bei der Bundeswehr, die Zeit ausreicht, um den Einsatz komplexer Waffensysteme für den Krieg zu lernen, wird es doch wohl auch möglich sein, mindestens Wach- und Schutzaufgaben an junge Erwachsene zu übertragen. Jeder könnte ja selbst entscheiden, ob er lieber in einer sozialen Einrichtung, bei der Bundeswehr, oder eben der Polizei, eingesetzt werden möchte.

Ein verpflichtender Sozialdienst würde das Personaldefizit meiner Meinung nach nicht lösen. Die Diskussion einer solchen Dienstpflicht, wurde damals schon nach der Aussetzung der Wehrpflicht  geführt. Persönlich halte ich es für zielführender, wenn in Zukunft über den Einsatz ausgeschiedener Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen bei den Polizeibehörden nachgedacht wird. Ehemalige Bundeswehrsoldaten und -soldatinnen sind in vielen Bereichen schon ausgebildet und haben sich bewährt. Allerdings sollte man dann auch über eine Altersgrenze nachdenken.

Sie fordern auch anderenorts mehr Quereinsteiger in den Polizeidienst. Die Bundeswehr macht sich auch so ihre Gedanken. Doch ist es wirklich zeitnah umsetzbar? Man könnte den personellen Wechsel zwischen Wirtschaft und hoheitlichem Handeln als Staatsdiener ja auch kritisch sehen. Darüber hinaus: Schon die Wirtschaft hat große Probleme, fähige IT-Experten in ausreichendem Maße zu bekommen. Warum sollte ein begnadeter Computerfreak den Staatsdienst einem sehr hohen Gehalt in einem hippen Start-Up vorziehen?

Der Dienst im Staat ist mit großer planerischer Sicherheit verbunden. Bund und Länder können darüber hinaus bieten, was private Unternehmen nicht bieten können oder wollen: flexible Arbeitszeiten, Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder Elternzeiten, Absicherung im Alter, konstruktives Arbeiten ohne immensem finanziellen Erfolgsdruck ausgeliefert zu sein. Aber es stimmt: Wir stehen im Konkurrenzkampf um kluge Köpfe. Deshalb müssen wir uns in Bund und Ländern Gedanken über bessere und attraktivere Arbeitsplätze machen, die Quereinsteigern den Anreiz bieten ihre Fähigkeiten dort einzubringen. Auch die finanzielle Vergütung muss entsprechend attraktiv sein.

Auf einer Veranstaltung des Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit sprachen Sie sich für ein Vernetztes System aus. Was ist das für Sie?

Der Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri hat es leider gezeigt. Die Datensysteme von Bund und Ländern sind alt, langsam und oft nicht miteinander kompatibel. Es hat große Probleme beim innerdeutschen und europäischen behördlichen Datenaustausch gegeben. Das liegt auch an dem Zustand der digitalen Infrastruktur in Deutschland. Da gibt es noch Optimierungsbedarf.

Wenn ich von einem vernetzten System spreche, meine ich damit auch einen effektiveren Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden. Wir müssen Informationen, die wir bekommen und ausgewertet haben für alle beteiligten Behörden zugänglich machen. Dies kann nur geschehen, wenn wir beispielsweise die unterschiedlichen IT-Systeme bundesweit vereinheitlichen. In der Vergangenheit haben die unterschiedlichen IT-Systeme den Austausch von Daten massiv erschwert. Informationen müssen in Zukunft ressortübergreifend sowie über Organisationsgrenzen hinweg zielgerichtet ausgetauscht werden. Konkret kann das heißen, dass man die Strukturierung von Informationsflüssen klärt oder beispielsweise die Systematisierung von Meldewegen einführt. Allerdings haben wir auch hier schon die richtigen Weichen gestellt. Im März 2013 wurde die „Leitlinie für die Informationssicherheit“ zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist der zentrale Sicherheitsdienstleister des Bundes und verantwortlich für die Umsetzung der Leitlinie, die IT-Sicherheit in Deutschland und Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern. Eine solche Institution für Cybersicherheit ist, genau wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in Europa bisher einmalig und dient vielen europäischen Mitgliedsstaaten als Vorbild.

Beispiel Cyberkriminalität, eine typische Querschnittsaufgabe – wer sollte dafür in Deutschland zuständig sein, wer sollte mit der Umsetzung betraut sein? Aktuell bauen sowohl Polizeien als auch Bundeswehr parallel Kapazitäten auf. Kann man das nicht zusammen besser angehen? 

Die Federführung für die innere Sicherheit in Deutschland und damit auch die IT- und Cybersicherheit, liegt beim Bundesinnenministerium. Die Bekämpfung und Strafverfolgung von Cyberkriminalität ist Aufgabe der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes. Die Aufteilung der Ressorts halte ich nach wie vor für sinnvoll und richtig. Allerdings sollten sich die vorhandenen Kapazitäten sinnvoll ergänzen und keine Parallelstrukturen aufbauen. Wenn beispielsweise ein Cyberangriff auf kritische Infrastrukturen wie die Stromversorgung abzielt, dann kommen wir schnell in den Bereich in dem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Bundeswehr unerlässlich ist. Nur ein ganzheitlicher Ansatz beim Aufbau der Sicherheitsarchitektur führt für alle zu mehr Sicherheit. Die Bundeswehr kann die Polizeibehörden unterstützen. Unsere Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen hat bereits gezeigt was hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Bundeswehr möglich ist und eine gemeinsame Übung der Bundeswehr und der Polizei initiiert (GETEX), um den Ernstfall zu üben. Die Polizei hat hierbei das Kommando behalten, ohne hoheitliche Aufgaben an die Bundeswehr zu übertragen oder Parallelstrukturen aufzubauen. Die beteiligten Ressorts müssen auch hier zusammenarbeiten, aber unter der Federführung des Bundesinnenministeriums. Zudem gab es im Jahr 2012 ja auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Bei besonders schweren Unglücksfällen, darunter würde ein Terroranschlag oder massiver Cyberangriff fallen, ist der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe durchaus möglich. Ein weiterer Ansatz, den ich für den Bereich Cybersicherheit sinnvoll finde, ist die Einbeziehung von externen IT-Experten, die aber polizeilich geschult werden sollen. Dabei geht es darum über die Zeit ein Grundverständnis für die polizeilichen Ermittlungsverfahren zu erlangen und besser zu verstehen, worauf man bei der Auswertung von Informationen als IT-Experte achten muss. Welche Daten sind relevant für eine Strafverfolgung? Den Bereich IT-Sicherheit in der Ausbildung oder in Fortbildungen einzubauen, ist schwieriger, weil es sich hierbei um ein nicht polizeitypisches Thema handelt. Ein gegenseitiges Verständnis der Arbeitsprozesse und Schwerpunkte ohne Daten- und Informationsverlust sollte das Ziel sein.

Viele Staaten sind uns voraus, haben zum Beispiel einen umfassenden nationalen Sicherheitsrat. Wann tagen Innen- und Verteidigungsausschuss zur Terrorproblematik endlich zusammen?

Nur weil die Ausschüsse nicht gemeinsam tagen, ist das nicht gleichbedeutend damit, dass die Ausschüsse nicht zusammenarbeiten. Ich bin allerdings der Meinung, dass wir den Austausch intensivieren müssen, weil Bedrohungen nicht mehr nur die Zuständigkeiten ausschließlich eines Ressorts betreffen. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum ist eine Kooperations- und Kommunikationsplattform, die bereits seit 2004 existiert. Die Vertreter vom Bundesamt für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendiensts, der Generalbundesanwaltschaft, der Bundespolizei, des Zollkriminalamts, des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Militärische Abschirmdienst, die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter sind einige der insgesamt 40 Akteure, die sich dort regelmäßig austauschen.

 Sie sprechen in Ihren sicherheitspolitischen Thesen zwar davon, dass innere und äußere Sicherheit nicht mehr klar voneinander getrennt werden können – im nächsten Absatz sprechen Sie sich aber für die Beibehaltung der Arbeitsteilung und der vorhandenen Strukturen aus. Ist das nicht inkonsequent?

Die Ressorts müssen so erhalten bleiben, auch wenn es in Zukunft Überschneidungen der Kompetenzen in den Bereichen Inneres, Äußeres und Verteidigung geben wird. Bei der Gefahrenabwehr sind für mich eine enge Kooperation und eine kontinuierliche Kommunikation der drei Ressorts maßgeblich und nicht deren Zusammenlegung. Wir kommen dadurch in eine Win-Win-Situation.

Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein beliebtes Thema. Der Fall „Anis Amri“ hat gezeigt, dass wir aber offensichtlich weniger ein Problem damit haben, über Daten zu verfügen. Vielmehr gelingt es nicht, die vorhandenen Daten miteinander in Beziehung zu setzen. Ihr Lösungsvorschlag?

Die Grundlagen – wie das Datenaustauschverbesserungsgesetz – die wir schon gelegt haben, entwickeln wir ständig und lageangepasst weiter. Ein Vorschlag, den ich bereits genannt hatte, ist die bundesweite Vereinheitlichung der behördlichen IT-Systeme. Da kommen wir nicht drum rum. Natürlich müssen Daten allen relevanten Behörden bundeseinheitlich zur Verfügung stehen, sofern es in Abwägung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben erlaubt ist. Es läuft im Grunde immer auf die Bündelung von Informationen und einen engen Austausch zwischen den zuständigen Behörden hinaus.

 

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