Deutschland braucht eine Erneuerung der Sicherheitsstrategie

Anlässlich der Präsentation der Studie von Professor Arndt Sinn „Organisierte Kriminalität 3.0 – Standortbestimmung der Strafverfolgung von organisierter Kriminalität in Deutschland“ hat das „Forum Vernetzte Sicherheit“ (FVS) eine Informationsveranstaltung in Berlin durchgeführt. Die wesentlichen Erkenntnisse:
Die „Organisierte Kriminalität“ (OK) hat sich in den letzten Jahren rasant gewandelt. Das betrifft neue Technologien, neue Märkte, veränderte Wichtigkeit von Ressourcen sowie gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen. Auch und vor allem das Internet erleichtert den Tätern die Kommunikation, die Koordination, die Vorbereitung und Ausführung sowie die Verschleierung der Taten. Nie war das Gesicht der OK diffuser als heute, wo die Netzwerk-organisierte Kriminalität flexibel agiert, Märkte wechselt, sich Bereiche der Wirtschaftskriminalität erschließt, neue Technologien nutzt und sich Hybride entwickeln konnten – die OK 3.0. Auch ist der Übergang von OK zum Terrorismus fließend, wenn die Akteure sich gegenseitig unterstützen und terroristische Organisationen, wie Daesh, sich selbst zum erheblichen Teil durch OK finanzieren.
Demgegenüber agiert man in Deutschland in sicherheitsstrategischer Hinsicht nicht mehr zeitgemäß. Es beginnt mit einer veralteten Definition von OK, die auch keine Entsprechung im materiellen Strafrecht findet. In empirischer, rechtlicher, strategischer und sicherheitspolitischer Hinsicht besteht also Forschungs- bzw. Anpassungsbedarf – andernfalls bleibt der Blick für die Facetten der „Organisierten Kriminalität 3.0“ weiterhin verstellt. Ebenso haben internationale Vorgaben zur Strafbarkeit der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation in Deutschland bisher nicht zu einer Anpassung des materiellen Rechts an die veränderten Tatsachen geführt.
Mit der Studie „Organisierte Kriminalität 3.0“ von Professor Sinn soll nach mehr als 30 Jahren OK-Diskussion endlich der Blick für die geänderte OK-Lage in Deutschland und in der Europäischen Union geschärft werden. Mit ihr soll es gelingen, die Unterschiede zwischen der OK-Definition einerseits und der strafrechtlichen Erfassung der OK andererseits aufzudecken. Es wird gezeigt, dass die Datenlage in dem Bundeslagebild OK nicht mit den Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik kompatibel ist und dass eine an Nützlichkeiten orientierte OK-Strafverfolgung weitreichende negative Folgen für Kompetenzzuweisungen und damit für die Strafverfolgung hat.
Was ist zu tun? Deutschland braucht eine Erneuerung der Sicherheitsstrategie. Das beginnt mit der Erarbeitung eines neuen Sicherheitsberichtes. Dringend notwendig ist die Anpassung des deutschen Rechts an internationale Vorgaben und deliktsübergreifende Strukturermittlungen. Weiterhin muss die Koordinierung und Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit unter stärkerer Einbeziehung des Zolls stattfinden. OK handelt größtenteils international, also grenzüberschreitend. Last, but not least müssen neue Ressourcen in Polizei, Zoll und Justiz geschaffen werden.

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