DAS sind Probleme!?

Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob die Evakuierungsaktion vom 26. Februar 2011in Libyen verfassungsgemäß war. Damals hatten 20 Soldaten der Bundeswehr 132 europäische Staatsbürger aus der libyschen Wüste vor den Unruhen der stattfindenden Revolution in Sicherheit gebracht. Nun lässt die Bundestagsfraktion der Grünen im Rahmen einer Organklage vor dem BVerG prüfen, ob der Einsatz überhaupt rechtens war. Der Bundestag war nämlich vor dem Einsatz nicht involviert worden. Auch im Nachhinein weigerte sich die Bundesregierung, den Bundestag umfassend zu informieren und involvieren. Lediglich die Fraktionsvorsitzenden waren vorab informiert. Die Rechtslage ist klar: Kein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr ohne Zustimmung des Bundestages. Nur, ist diese Regelung nicht realitätsfern? Andere Nationen (Verbündete) reiben sich verwundert die Augen, welche Spiegelfechtereien in Deutschland ausgetragen werden. Anstatt das höchste deutsche Gericht zu zwingen, anachronistische Gesetze auf ihre Anwendung hin zu prüfen, sollte viel besser Energie darauf verwendet werden, die bestehenden Gesetze den Realitäten anzupassen.

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