Forum Vernetzte Sicherheit

In-depth considerations on synergistic security

Beschluss des Bundesfachausschusses Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik u nter der Leitung von Roderich Kiesewetter MdB sowie des Bundesfachausschusses Europapolitik der CDU Deutschl ands unter der Leitung von Elmar Brok MdEP

„Adenauer in einem Rückblick am 4. August 1964 [über das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG)]: ,Aber immerhin, wenn Sie daran denken, was dieser EVG-Vertrag politisch in sich schloß! Es sollte eine europäische Armee geschaffen werden, und mit dieser europäischen Armee hätten wir auch ein politisches Europa. Das war der tiefste Sinn des Ganzen.’Auch mehr als 60 Jahre nach dem Scheitern der EVG stehen wir zur Idee eines politischen Europas mit einer Europäischen Armee. Seit der Regierungszeit von Konrad Adenauer ist die Schaffung einer Europäischen Armee Ziel der CDU. Sie wird ausdrücklich in den Koalitionsverträgen von 2005, 2009 und 2013 erwähnt. Anfang 2015 wurde sie vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker wieder in die politische Diskussion eingebracht. Auf dem Weg zu einer Europäischen Armee wollen wir die europäischen Streitkräfte – für EU und NATO – stärker miteinander verbinden. Vielfältige krisenhafte Entwicklungen machen es dringlich, die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu einer Europäischen Verteidigungsunion weiterzuentwickeln. Diese Union wäre zugleich ein wichtiger und notwendiger Beitrag, um die Leistungsfähigkeit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) weiter zu stärken. Es gilt, die geographischen und thematischen Insellösungen in der militärischen Kooperation mittelfristig in eine dauerhafte, strukturierte und koordinierte Zusammenarbeit nationaler Streitkräfte zu überführen. Langfristig soll dies – auch gemäß dem aktuellen Koalitionsvertrag – zu einer parlamentarisch kontrollierten Europäischen Armee führen. Auch für die USA ist eine Zusammenarbeit im Rahmen der NATO mit einem europäischen Pfeiler „aus einem Guss“ wertvoller und effizienter als mit dem bisherigen Flickenteppich, der geprägt ist von fehlender gemeinsamer europäischer Planung, Beschaffung und Interoperabilität. Die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion kann zwar mittel- und langfristig zu Einsparungen durch Synergieeffekte führen, bedarf jedoch einer ausreichenden Finanzierung der nationalen Verteidigungshaushalte. Wir fordern die Bundesregierung und unsere politischen Partner in Europa auf, diesen Weg bereits heute durch enger verbundene europäische Streitkräfte für EU und NATO im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsunion mit einem Zehn-Punkte-Plan zu beschreiten:
1. Wir fordern, den Ansatz der vernetzten Sicherheit in GSVP-Missionen und Operationen angesichts der zunehmenden Krisen und Konflikte in der südlichen und östlichen Nachbarschaft Europas früher und umfassender umzusetzen.
2. Durch die Weiterentwicklung der GSVP kann das auswärtige Handeln der EU gestärkt werden: Wir fordern insbesondere die Schaffung eines ständigen Hauptquartiers mit zivilen und militärischen Planungs- und Führungselementen sowie eines Weltraumlagezentrums, die Weiterentwicklung der EU-Gefechtsverbände in zivil-militärische Einsatzkräfte zur Krisenreaktion und die gemeinsame Planung, die Entwicklung und Beschaffung von militärischen Fähigkeiten in der EU.
3. Auf dem Weg zur Europäischen Verteidigungsunion fordern wir, dass die im EU-Vertrag von Lissabon vorgesehenen, aber bislang ungenutzten Instrumente angewandt werden (u.a. gemeinsame Verteidigungspolitik, europäische Fähigkeiten- und Rüstungspolitik).
4. Wir fordern, das Instrument der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) zu nutzen, um im Friedensbetrieb den Zugang zu den EU-Organen, Instrumenten und zum Haushalt zu eröffnen.
5. Für einen gut funktionierenden europäischen Rüstungsmarkt fordern wir, dass eine solide europäische technologische und industrielle Verteidigungsbasis geschaffen wird. Diese muss auch den deutschen wirtschaftspolitischen Interessen gerecht werden.
6. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Bestandsaufnahme über bestehende militärische Fähigkeiten fordern wir, ein EU-Weißbuch für Sicherheit und Verteidigung zu erstellen. So können wir die Entwicklung militärischer Fähigkeiten in Einklang mit dem gemeinsamen strategischen Denken bringen.
7. Wir fordern, alle Verteidigungsaufgaben innerhalb der Europäischen Kommission im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik zu unterstellen, die bereits heute in Personalunion auch Vizepräsidentin der Kommission, Vorsitzende des Rats für Außenbeziehungen und Leiterin der Verteidigungsagentur ist.
8. Zur Politisierung der Beschlussfassung treten wir dafür ein, im Europäischen Parlament einen Vollausschuss für Sicherheit und Verteidigung und im Ministerrat einen eigenständigen Rat der Verteidigungsminister einzurichten.
9. Wir fordern, die Zusammenarbeit zwischen EU und NATO zu festigen und die EU als einen starken europäischen Pfeiler der NATO weiterzuentwickeln.
10. Die Aufgaben und Herausforderungen Deutschlands erkennen wir darin, eine multilateral eingebettete, verantwortungsvolle Führungsrolle in EU und NATO zu übernehmen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf internationale Krisen sowie der europäischen Staatsschulden- und Finanzkrise.
Die Forderungen im Einzelnen:
Die äußere und innere Lage der EU zwingen zur stärkeren Zusammenarbeit
Mit Blick auf die äußere Lage stehen die EU und Deutschland zunehmenden Risiken und Bedrohungen in der europäischen Nachbarschaft und im globalen Zusammenhang gegenüber.
Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und das rechtswidrige Führen eines hybriden Krieges in der Ukraine durch Russland verurteilen wir. Das unberechenbare Handeln Russlands in Europa stellt eine Bedrohung der Sicherheit aller europäischen Staaten dar und erfordert, die Abschreckung durch NATO und EU wieder zu verstärken. Darüber hinaus bestehen weitere Bedrohungen im Terrorismus, gefördert durch den Zusammenbruch staatlicher Ordnung, durch organisierte Kriminalität und durch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Im Umgang mit diesen Bedrohungen übernimmt die EU zunehmend Verantwortung, etwa beim Schutz offener Seewege und bei der Beilegung von Konflikten in unserer Nachbarschaft. Neue Herausforderungen erwachsen aus der Sicherung des Zuganges zu Energie und Rohstoffen, der strategischen Neuorientierung der USA in Richtung Asien, dem Umgang mit illegaler Migration sowie der Absicherung eigener Daten- und Informationssysteme. Die Lage in der EU ist von der Staatsschulden- und Finanzkrise geprägt. Diese wirkt sich auch auf Sicherheit und Verteidigung negativ aus, vor allem durch den europäisch wie transatlantisch unkoordinierten Streitkräfteumbau und durch tiefe Einschnitte in die Verteidigungshaushalte. Wir wollen die strategische Autonomie der EU zur Durchführung ihrer GSVP-Missionen stärken und Kooperationsmöglichkeiten sowie Synergieeffekte besser nutzen. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten – gestützt auf EU-Institutionen und die NATO – eine gemeinsame europäische Rüstungspolitik schaffen und zu einer abgestimmten Entwicklung gemeinsamer europäischer militärischer Fähigkeiten ausbauen.
Ansatz der vernetzten Sicherheit in GSVP-Missionen und -Operationen umsetzen
Zur Stärkung der Autonomie der EU in der Durchführung ihrer GSVP-Missionen muss auch der Ansatz der vernetzten Sicherheit umgesetzt und weiterentwickelt werden. Die EU verfügt bei diesem Ansatz über besondere Verfahren und Fähigkeiten in der Diplomatie, der Entwicklungszusammenarbeit, bei der zivil-militärischen Krisenprävention, der Konfliktbewältigung und -nachsorge. Dieser vernetzte Ansatz, der „Comprehensive Approach“, macht die EU einzigartig und in einem breiten Spektrum handlungsfähig. Die EU hat seit 2003 mehr als 35 militärische, zivil-militärische oder zivile Missionen durchgeführt. Aktuell sind es 17 Einsätze. Im Rahmen einer neuen Operation wird die EU Netzwerke des Menschenhandels im Mittelmeerraum bekämpfen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, den zivil-militärischen Ansatz der EU durch die ausgewogene Entwicklung ziviler und militärischer Fähigkeiten im Dienst der GSVP voranzutreiben und die Verzahnung zwischen den europäischen Akteuren und im Verhältnis zur NATO zu verbessern. In Zukunft muss es schneller gelingen, den Ansatz der vernetzten Sicherheit schon an den Beginn des Krisenmanagements zu stellen. Wir wollen, dass gemeinsame europäische Einsätze zur Wahrung und Stärkung der Sicherheit Europas vorrangig in unserer Nachbarschaft durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die vertraglich bestehenden Möglichkeiten nutzen und die gefassten GSVP-Beschlüsse umsetzen. Einsätze jenseits dieser Nachbarschaft sollten vermehrt von regionalen Partnern und Organisationen in anderen Weltregionen übernommen werden.
Weiterentwicklung der GSVP
Wir wollen durch konkrete Projekte die GSVP weiterentwickeln: Schaffung eines ständigen europäischen Hauptquartiers mit zivilen und militärischen Planungs- und Führungselementen und eines Weltraumlagezentrums, Weiterentwicklung der europäischen Gefechtsverbände „battle groups“ in zivil-militärische Einsatzkräfte zur Krisenreaktion sowie die gemeinsame Planung, Entwicklung und Beschaffung von militärischen Fähigkeiten in der EU.
Auch in Zukunft muss die EU in der Lage sein, äußerstenfalls auch mit militärischen Mitteln die Sicherheit in und für Europa zu erhalten, ihre Werte zu wahren und ihre Interessen durchzusetzen. Der Einsatz militärischer Mittel darf nicht auf Interventionen verkürzt werden, sondern muss als ganzheitlicher Ansatz verstanden werden. Militärische Missionen müssen der präventiven Stärkung staatlicher Strukturen in krisenanfälligen Regionen dienen – beispielsweise durch Ausbildungshilfen und Ausrüstungsunterstützung regionaler Akteure. Bereits vor einer möglichen Eskalation könnten Maßnahmen wie zivile oder militärische Sicherheitssektorreformen, eine verstärkte Militärdiplomatie nach dem Muster „Show of Force“ oder die Entwaffnung von Konfliktparteien zu einer Entspannung von Konflikten beitragen. Wir stellen fest, dass seit der Indienststellung der EU-Gefechtsverbände im Jahr 2003 bei GSVP-Einsätzen noch nicht auf diese Militäreinheiten zurückgegriffen wurde, obwohl es hierzu Gelegenheit und vor allem Notwendigkeit gab. Bei diesen Verbänden handelt es sich um 1 500 Mann starke, für sechs Monate bereitstehende Infanterieeinheiten, die innerhalb von 14 Tagen weltweit eingesetzt werden können. Gleichwohl starteten die Mitgliedstaaten seit 2003 militärische GSVP-Operationen. Dabei stellten die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten nur zögerlich alternative militärische Einheiten in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Wir fordern, dass während der Vorbereitung eines gemeinsamen Beschlusses über eine militärische Operation grundsätzlich der Rückgriff auf die ständig bereitstehenden EU-Gefechtsverbände als erste militärische Einsatzmöglichkeit geprüft wird.
Umsetzung des EU-Vertrages von Lissabon in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Wir halten an der im EU-Vertrag von Lissabon vorgesehenen Weiterentwicklung der GSVP fest. Unser Ziel bleibt es, eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EU mit einem Verbund europäischer Streitkräfte einzurichten. Der Weg dorthin kann über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) eingeleitet werden. Hierfür benötigen wir keine Änderung des EU-Vertrags. Fernziel ist der Aufbau einer Europäischen Armee. Gemeinsame militärische Operationen sind mittlerweile Standard in EU und NATO. Deshalb wollen wir auf der Grundlage des EU-Vertrags von Lissabon folgendes Konzept verwirklichen: Um die Durchführung dieser Operationen zu erleichtern, streben wir an, diesen wenn möglich auch eine SSZ, in jedem Fall aber eine enge Zusammenarbeit im Friedensbetrieb vorausgehen zu lassen. Dies betrifft Materialbeschaffung und Instandhaltung, Ausbildung, Schaffung und Erhalt von Infrastrukturen, Standards und Interoperabilität, Forschung und Entwicklung.
Die SSZ als Integrationsinstrument auf dem Weg zur Europäischen Verteidigungsunion
Im Vertrag von Lissabon ist die SSZ vorgesehen, um kooperationswilligen und -fähigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit im EU-Rahmen zu ermöglichen. Durch die SSZ wird im Friedensbetrieb der Zugang zu Organen, Instrumenten und Haushalt der EU im Bereich der Verteidigungspolitik eröffnet. Hierbei werden Aufbau und Erhalt der Fähigkeiten stärker aufeinander abgestimmt. So können die verbundenen Streitkräfte besser integriert werden und zusammenarbeiten. Es sollten multinationale Verbände im Friedensbetrieb aufgestellt werden, die sich aus Beiträgen mehrerer Mitgliedstaaten zusammensetzen. Zur Einrichtung der SSZ reicht es, wenn zwei EU-Mitgliedstaaten die im Vertrag von Lissabon dargelegten Kriterien erfüllen und ihre Absicht zur Einrichtung der SSZ gegenüber dem Rat und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik erklären (Artikel 46.3 EUV). Auf Basis dieser Willenserklärung trifft der Rat mit qualifizierter Mehrheit einen Beschluss über die Begründung der SSZ. Diese Streitkräfteverbünde können dann auch in militärischen Operationen der EU eingesetzt werden. Die politischen Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene und die nationalen Verfahren sind so zu gestalten, dass eine schnelle Krisenreaktion möglich wird. Der Anteil gemeinsamer Kosten für die Operationsfinanzierung ist auszuweiten, damit offene Finanzfragen die Umsetzung gemeinsam beschlossener Missionen nicht behindern. Die an der SSZ teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten vereinbaren, die entwickelten Fähigkeiten und Kapazitäten auch im Rahmen von NATO, UN, OSZE oder in anderen Koalitionen anzubieten. Die Bedingungen legen sie gemeinsam fest. EU-Beitrittskandidaten sollen eingeladen werden, sich an der Zusammenarbeit wie zum Beispiel der SSZ zu beteiligen. So können die verteidigungspolitischen Leistungen dieser Länder bereits vor ihrem EU-Beitritt gestärkt und an die Verfahren der EU herangeführt werden. Engen sicherheitspolitischen Partnern im Süden (z. B. Tunesien oder Jordanien) und Osten (z. B. Georgien oder Ukraine) kann angeboten werden, sich am Friedensbetrieb der SSZ zu beteiligen, um für zukünftige gemeinsame VN-Einsätze die Interoperabilität zu erhöhen. 8
Europäische Verteidigungsbasis stärken und europäischen Rüstungsmarkt aufbauen
Wir wollen innerhalb der EU eine solide technologische und industrielle Verteidigungsbasis für einen gut funktionierenden europäischen Rüstungsmarkt aufbauen. Dadurch erreichen wir, dass die EU-Mitgliedstaaten und die NATO für gemeinsame Verteidigungsaufgaben besser gewappnet werden. In Zukunft muss es uns besser und schneller gelingen, unsere Einsatzkräfte mit modernem Material auszustatten sowie innovative Unternehmen und Arbeitsplätze in Europas Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu sichern. Daher setzen wir uns dafür ein, das Zusammenwirken der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) institutionell und materiell zu stärken. Wir begrüßen die Initiativen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments, künftig Verteidigungsforschung aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Dabei ist es wichtig, das Investitionsniveau im nationalen Rahmen zu erhalten, um den europäischen Mehrwert gemeinsamer Verteidigungsforschung ergänzend ausschöpfen zu können. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Mitgliedstaaten frühzeitig im EVA-Rahmen auf die zukünftigen gemeinsamen Beschaffungsprogramme einigen, die durch europäische Verteidigungsforschungen vorbereitet werden sollen. Wir schlagen die Einführung verbindlicher europäischer militärischer Standards vor. Die aktuelle Vielfalt nationaler Normen und Zertifizierungen muss beendet werden. Durch den Verzicht auf die Vervielfachung nationaler militärischer Zertifizierungen können erhebliche Steuermittel eingespart, Bürokratie abgebaut sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit der Streitkräfte verbessert werden.
Politisierung der Beschlussfassung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
Wir wollen die Legitimität für sicherheits- und verteidigungspolitisches Handeln der EU durch europaweite öffentliche Debatten erhöhen. Dies kann erreicht werden, indem der Europäische Rat und die Europäische Kommission ihre Entscheidungen verstärkt öffentlich darstellen und die demokratische Kontrolle des Europäischen Parlaments erweitert wird. Die neu begründete Tradition der Staats- und Regierungschefs, sich regelmäßig mit Fragen der Sicherheit und Verteidigung zu beschäftigen und strategische Leitlinien vorzugeben, soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Auf dem Weg zu einer Europäischen Verteidigungsunion fällt dem Europäischen Rat die Aufgabe zu, die notwendigen Entscheidungen für eine gemeinsame Verteidigungspolitik und eine gemeinsame Verteidigung herbeizuführen und zu treffen. Wir fordern, die informellen Treffen der Verteidigungsminister zu einem offiziellen Gremium der EU weiterzuentwickeln, um die Umsetzung der strategischen Leitlinien auf höchster ministerieller Ebene sicherzustellen. Innerhalb der Europäischen Kommission müssen alle Verteidigungsaufgaben in den Bereichen der Industrie-, Weltraum-, Entwicklungs- und Forschungspolitiken der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik unterstellt werden, die bereits heute in Personalunion auch Vizepräsidentin der Kommission, Vorsitzende des Rats für Außenbeziehungen und Leiterin der Verteidigungsagentur ist. Die Schaffung einer neuen Position eines EU-Verteidigungskommissars lehnen wir ab. Eine erweiterte parlamentarische Kontrolle ist für den Aufbau einer eigenständigen europäischen Sicherheitspolitik sowie europäischer Streitkräfte unabdingbar.
EU-Weißbuch für Sicherheit und Verteidigung
Wir fordern, die Vertiefung der europäischen Streitkräfte- und Rüstungszusammenarbeit in den Mittelpunkt einer europäischen Bestandsaufnahme zu stellen. Damit würde erstmalig gemeinsam festgestellt, welcher Mitgliedstaat welche Fähigkeiten bereitstellen würde und an welcher Stelle Fähigkeitslücken bestehen. Ferner sollte die EU in einem kontinuierlichen Prozess die Aktivitäten im Bereich der Sicherheit anleiten und Fortschritte bei der strategischen Planung sicherstellen. Aus diesem Grund fordern wir, ein EU-Weißbuch zur Sicherheit und Verteidigung zu entwickeln, das auf den Ergebnissen der außen- und sicherheitspolitischen Strategie aufgebaut ist. Dieses Weißbuch soll den Beginn einer kontinuierlichen europaweiten Strategiedebatte zwischen der EU und den nationalen Entscheidungsträgern markieren und auch die europäische Öffentlichkeit miteinbeziehen. Auf dieser Grundlage können gemeinsame Verfahren gestärkt und die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU unternommen werden.
EU-NATO-Zusammenarbeit stärken und weiterentwickeln
Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Mitgliedschaft von 22 Nationen in EU und NATO, und der Tatsache, dass alle Staaten nur über einen „single set of forces“ verfügen, wollen wir die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO festigen. Es gilt, die GSVP als einen starken europäischen Pfeiler der NATO weiterzuentwickeln. Die Debatte darüber, dass die EU die NATO-Strukturen und -Fähigkeiten nicht duplizieren soll, ist nicht zielführend. Erstens sind es unsere US-amerikanischen Partner, die ein stärkeres europäisches Engagement anmahnen. Zweitens sollte es den EU-Mitgliedstaaten offen stehen, je nach identifiziertem Risiko oder erkannter Bedrohung, auf europäische oder transatlantische Mittel zurückzugreifen. Das Haupthindernis einer vertieften EU-NATO-Kooperation besteht in der ungelösten Zypernproblematik. Unsere Staats- und Regierungschefs sollen die Außenminister beauftragen, der Lösung der Zypernfrage höchste Priorität einzuräumen, um auf allen Ebenen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO zu ermöglichen. Eine Europäische Verteidigungsunion kann mittel- und langfristig zu Einsparungen durch Synergieeffekte führen. Mit gemeinsamer Planung, Forschung, Entwicklung, Beschaffung, Ausbildung und einem gemeinsamen Betrieb kann in vielen Fällen Geld gespart oder mehr Wirkung erzielt werden. Dennoch bedarf auch eine Europäische Verteidigungsunion einer ausreichenden Finanzierung der nationalen Verteidigungshaushalte. Um ihre verteidigungspolitischen Fähigkeiten zu stärken, müssen sich Regierungen der Mitgliedstaaten in EU und NATO an den gegebenen Selbstverpflichtungen orientieren. Es gelten die quantitativen und qualitativen Zielgrößen in den Bereichen der Verteidigung, Beschaffung und Forschung sicherzustellen. Deutschland ist hier in besonderem Maße als beispielgebende Nation gefordert.
Deutschlands Rolle auf dem Weg zur Europäischen Verteidigungsunion
Deutschland hat ein zentrales Interesse, den Weg zur Europäischen Verteidigungsunion schon heute mutig zu beschreiten. Zum einen erleichtert die durch die SSZ entstandene Möglichkeit der Streitkräftekoordinierung die Multilateralisierung und damit die Lastenteilung im Krisenmanagement. Zweitens war und ist es Deutschlands strategisches Ziel, auch eine Europäisierung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik voranzutreiben, denn eine gemeinsame Verteidigung stärkt unsere Sicherheit. Ohne eine aktive Beteiligung Deutschlands würde der Weg von der GSVP zur Europäischen Verteidigungsunion nur Stückwerk bleiben. Bei der militärischen Ausgestaltung kommt Deutschland als Anlehnungspartner in der NATO und der EU eine tragende Rolle zu. Ein erster Schritt zur Übernahme von mehr Verantwortung – auch und insbesondere unter Beteiligung der Bundeswehr – ist das sogenannte Rahmennationenkonzept der NATO (Framework Nations Concept). Es sieht vor, dass Mitgliedstaaten mit einem breiten Fähigkeitsspektrum grundlegende Ressourcen bereitstellen. In diesen Rahmen gliedern sich Nischenfähigkeiten anderer Mitgliedstaaten ergänzend ein. Im Ergebnis erhöhen sich dadurch die Fähigkeiten aller Staaten zur gemeinschaftlichen Zusammenarbeit (Interoperabilität) und zur Verstärkung der Durchhaltefähigkeit im Konfliktverlauf. Die Rahmennationen in der NATO und in der EU sind im Kern dieselben: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien sind Rahmennationen bei der NATO und bei den EU-Gefechtsverbänden. Bei der EU kommen die Tschechische Republik, Griechenland und Schweden als Rahmennationen hinzu. Aufgrund der Überlappung der Rahmennationen ist darauf hinzuwirken, NATO Response Force und EU-Gefechtsverbände konzeptionell zusammenzuführen und so kompatibel wie möglich zu halten. Im Zusammenhang mit internationalen Krisen und der europäischen Finanz- und Staatsschuldenkrise liegt Deutschlands Aufgabe in einer multilateral eingebetteten, verantwortungsvollen Führungsrolle in EU und NATO. Deutschland handelt ausschließlich im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie EU, NATO und UNO. Dies macht Deutschland als stärkste Wirtschaftsmacht in Europa zu einem vertrauenswürdigen Partner. Deutschland verfügt über militärische Fähigkeiten, ohne die EU-Operationen nicht denkbar sind. Daher werden an Deutschland hohe Erwartungen gestellt, besonders von kleineren EU-Mitgliedstaaten. Dieser Rolle wollen wir in Zukunft noch stärker gerecht werden. Zugleich müssen wir die gestiegene militärische Verantwortung unseres Landes für die Sicherheit in und für Europa noch besser unserer Bevölkerung vermitteln und dafür auch mehr Akzeptanz schaffen.

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