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Lebensmittelbedingte Krankheiten – der erste Jahresbericht des RKI und BVL: eine Bilanz

In Deutschland werden bestimmte Krankheitsausbrüche registriert. Dazu gehören auch jene, die durch mikrobiell kontaminierte Lebensmittel verursacht werden. Die registrierten Krankheiten werden an das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt und von diesen Stellen ausgewertet. Erstmals gibt es zu den Erhebungen, Analysen und Auswertungen einen nationalen Bericht über lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche. Dieser Bericht beinhaltet die Daten aus 2015. Demnach gab es 384 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche, die dem RKI und BVL gemeldet worden. Der größte Teil der Krankheiten geht auf den Erreger Campylobacter zurück. 

Der Mensch braucht Nahrung – gesunde und nährstoffreiche Nahrung. Hierbei geht es nicht nur um die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln, sondern auch um einen hohen Standard der Qualität. Die Ernährung ist somit sehr stark von der Lebensmittelsicherheit abhängig. Je sicherer die Lebensmittel sind, desto mehr kann die Qualität der Nahrung gewährleistet werden. Allerdings gibt es trotz der europäischen und nationalen Standards Defizite. Diese macht sich die organisierte Kriminalität zunutze. Doch es müssen noch nicht mal Verbrecher involviert sein. Häufig sind schlechte Arbeitsbedingungen oder unzureichende Verwertung der Lebensmittel die Gründe, warum es zu Krankheitsausbrüchen kommt. Die Sicherheit von Lebensmitteln wird deshalb auf verschiedenen nationalen wie internationalen Ebenen untersucht. Mit dem ersten nationalen Bericht über lebensmittelbedingte Krankheiten erfährt Deutschland eine Neuerung. Durch das statistische Erfassen von solchen Krankheiten kann die Sicherheit der Lebensmittel zukünftig dadurch gesichert werden, dass bestimmte Krankheitserreger erfasst werden – genauso wie die Umstände, die zum Ausbruch der Krankheiten beigetragen haben. Hier ist neben der Aufklärung der Bevölkerung vor allem entscheidend, dass die Forschungsteams möglichst viele Daten und Informationen von Verbrauchern, Unternehmen und weiteren mit der Lebensmittelversorgung beschäftigten Organisationen erhalten. Mit diesen können Krankheitsbilder, aber eben auch die Qualität der Lebensmittel konkreter untersucht werden. Der erste nationale Bericht wurde vom RKI und BVL gemeinsam verfasst und Anfang des Jahres publiziert. Allein diese Zusammenarbeit ist schon vielsagend. Dass aber auch europäische Instanzen involviert sind, zeigt, dass die europäische Ebene auch hier agiert und künftig wohl ein gesamteuropäisches Konzept für derartige Berichterstattungen zu erwarten ist.

Lebensmittelbedingte Krankheiten: das RKI und BVL informieren
Zu den wichtigsten Erkenntnissen des ersten Berichts über lebensmittelbedingte Krankheiten gehört, dass 384 Krankheitsausbrüche erfasst wurden, bei denen der Konsum bestimmter Lebensmittel die Ursache des Ausbruchs war. Mindestens 2072 Erkrankungen und 224 Hospitalisierungen wurden erfasst, die mit den Ausbrüchen im Zusammenhang stehen. Bei 28 Krankheitsausbrüchen wurde die Korrelation zwischen Erkrankungen und einem ursächlichen Lebensmittel als hoch eingestuft. Maßgebend sind hierfür die EFSA-Kriterien. „EFSA“ steht für „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“.

Neben den bereits erwähnten Campylobacter-Ausbrüchen sind weitere Krankheitsverursacher, die erfasst werden konnten:
– Histamin
– Salmonella spp.
– Bacillus cereus
– Staphylococcus aureus
– Norovirus
– Listeria monocytogenes
– Trichinella
– Clostridium perfringens
– Ciguatoxin

Laut vorliegendem Bericht muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft deutlich mehr lebensmittelbedingte Krankheiten auftreten, als im ersten Bericht erfasst werden konnten. Der Bericht des RKI und BVL ist hier einsehbar.

Verbraucherschutz und Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelqualität wird von der Europapolitik und nationalen Gesetzen reguliert. Der Bericht gibt keinen Aufschluss über die positiven oder negativen Wirkungen der Regularien. Er zeigt aber, dass Lebensmittel und Krankheitsausbrüche direkt zusammenhängen und die Qualität von Lebensmitteln mitnichten immer sicher ist. In Deutschland haben die Bundesländer die Verantwortung für die Qualitätssicherung von Lebensmitteln. Dabei kontrolliert die behördliche Lebensmittelüberwachung die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherung der Lebensmittelqualität. Sie führt Stichproben durch. Auf Bundesebene übernimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebensmitteln sowie die Risikokommunikation. Das Risikomanagement wird vom BVL verantwortet. Dieses ist auch der Mittler zwischen der EU und den Bundesländern.

Der erste nationale Bericht von RKI und BVL zeigt, dass es auch der unsachgemäße Konsum von Lebensmitteln ist, der Krankheiten verursacht. Es braucht also nicht allein die Organisierte Kriminalität, die den Lebensmittelmarkt mit gefälschten Produkten “versorgt”. Die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihr sorgloser Umgang mit dem hohen Gut “Lebensmittel” ist schon an sich ein hohes Risiko. Das RKI gibt auf seiner Website Hinweise zur Erkennung und Gefahr von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. Ein starker Hinweis auf solche Krankheitsausbrüche ist es, wenn mehrere Menschen gleichzeitig von einer Krankheit betroffen sind und die gleichen Lebensmittel konsumiert haben, die mit dem Ausbruch der Krankheiten im Ursachenzusammenhang stehen.

Doch die Ursachenforschung scheint schwierig und eine klare Zuordnung vielfach unmöglich. Um Verbraucher effektiv zu schützen, wird das BELA-System genutzt. Es ist das bundeseinheitliche System zur Erfassung von Daten zu Lebensmitteln, die bei Krankheitsausbrüchen beteiligt sind. Der Verdacht auf lebensmittelbedingte Krankheiten liegt vor, wenn mindestens zwei Personen erkranken, die im Zusammenhang mit ein- und demselben Lebensmittel auftreten. Trotz des ausgeklügelten Meldesystems bilanziert der gemeinsame Bericht von RKI und BVL: „Der Verdacht, dass ein kontaminiertes Lebensmittel ursächlich zu den Erkrankungsfällen beigetragen haben könnte, bleibt häufig vage und beruht zum Teil auf reinen Vermutungen der Betroffenen oder des Gesundheitsamtes. Die Mehrzahl dieser Ausbrüche wird hinsichtlich der Aufdeckung der möglichen Infektionsquelle(n) nicht weiter untersucht“ (Rosner & Schewe 2016, S. 79).

Defizite in der Überwachung
Es gibt in der Erfassung der Daten über lebensmittelbedingte Krankheiten mehrere Defizite. So werden zwar meldepflichtige Erreger im IfSG-regulierten Meldesystems erfasst, aber von den Gesundheitsämtern nicht als lebensmittelbedingt definiert, weil kein kausaler Zusammenhang zu Lebensmitteln vermutet wird oder andere Übertragungswege plausibler klingen, z. B. eine Übertragung von Mensch zu Mensch. Außerdem sagt der Bericht aus, dass es Fälle gegeben hätte, in denen fälschlicherweise angenommen wurde, dass lebensmittelbedingt ausgebrochene Krankheiten nur dann gemeldet werden müssten, wenn ein tatsächlicher Erregernachweis in einem als verdächtig eingestuften Lebensmittel stattgefunden hätte. Aufklärung tut also Not.

Der Schutz der Bevölkerung ist durch den ersten nationalen Jahresbericht des RKI und BVL daher zwar um eine wichtige Komponente erweitert worden. Insgesamt wird aber deutlich, dass das Meldesystem noch Mängel aufweist und die Sicherung der Lebensmittelqualität noch nicht sicher genug ist.

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