Die Finanzierung des Terrorismus

Terrorgruppen und Verbrechersyndikate sind illegale Organisationen. Als solche sind sie genötigt, sich illegal zu finanzieren oder Geld zu „waschen“. Doch wie genau und in welchen Bereichen? Die Europäische Kommission zeigt die Lücken im System. Das FVS wird in lockerer Reihe das Thema aufgreifen. Heute: Bargeld und Geldwäschegesetz

Der Bestand und Umgang mit Bargeld wachsen seit Jahren, überproportional zur Inflationsrate. Und das trotz der stetig steigenden und von der Allgemeinheit gern genutzten Angeboten von bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten. Der Umgang mit Bargeld liegt dahingegen im Dunkeln. Die Europäische Kommission stellt fest: „Die wenigen verlässlichen Faktoren überhaupt sind die Menge und der Wert der einzelnen Banknoten. Das lässt viele Fragen offen.“ Das gilt vor allem für 500 Euro Banknoten. Von der Trillion im Verkehr befindlichen Banknoten (Wert: 500 Trillionen Euro) ist „die Verwendung unbekannt“, so die Kommission. Die 500 Euro Banknote hat mit dreißig Prozent Anteil aller im Verkehr befindlichen Banknoten einen überproportional hohen Anteil. Dabei hat sie in einem entwickelten Markt wie Europa eigentlich gar keinen Nutzen. Im Bereich privaten Konsums werden Banknoten mit so hohem Wert so gut wie nie benötigt. Der offizielle Geschäftsverkehr läuft dahingegen ohnehin so gut wie bargeldlos – der „offizielle“ eben. So stellt die Kommission folgerichtig fest: „Straftäter nutzen die Banknoten um sich den Transport von Bargeld zu erleichtern.“.

Bargeld ist der Liebling von Terroristen und Kriminellen. Wird dieses Bargeld in die Europäische Union eingeführt, gilt eine Deklarationsgrenze von 10.000 Euro. Die Grenzbehörden haben aber das Recht, im Verdachtsfalle auch geringere Beträge auf ihre Herkunft hin zu überprüfen. Falsch deklarierte Transfers (die von den Behörden erkannt worden sind) schwanken stark in ihrer Höhe. Sie reichen von eingeführten 240 Millionen Euro bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Statistiken zeigen einen stark steigenden Trend. Die Hintergründe sind dahingegen nicht bekannt. Es wird eine hohe Dunkelziffer vermutet, vor allem weil Bargeld mit anderen Gütern vermischt und versteckt auf dem normalen Lieferweg in Paketen verschickt wird. Der Geldkurier muss sich heute nicht mehr auf den Weg machen. Die Relevanz zur Finanzierung organisierter Gruppen wird als hoch eingeschätzt. Mehr als Schätzungen sind das jedoch nicht. Wie gesagt, die Dunkelziffer dürfte enorm sein.

Von hohem Interesse für OK & Terror sind daher alle Branchen mit hohen Bargeldumsätzen. Dazu gehören laut Europäischer Kommission Bars und Gaststätten, Baufirmen, Autohändler, Waschanlagen, Antiquitätenhändler, Auktions- und Pfandhäuser, Juweliere, Textilhandel, Alkohol- und Tabakläden und Spielhallen. Es wird darauf verwiesen, dass innerhalb der EU zwölf Mitgliedsstaaten keine Limits und Restriktionen bei Bargeldgeschäften kennen. In den anderen Ländern ist die Meldepflicht unterschiedlich ausgelegt. Während zum Beispiel in Portugal eine Grenze schon bei 1.000 Euro eingezogen wird, sind in Ländern wie Polen und der Slowakei freie Bargeldverkehre bis 15.000 Euro zugelassen. Die EU-Kommission: „Branchen mit viel Bargeschäft ermöglichen eine hohe Anzahl an anonymen Transaktionen. Das erfordert noch nicht einmal das Anwenden komplizierter Technologien oder das kriminelle Umgehen von Tracking-Techniken. Daher ist das Risiko des Missbrauchs als hoch einzuschätzen.“ Die Kommission mahnt einen EU-weiten einheitlichen Umgang mit diesem Risiko an.

Gleichzeitig sind die Finanzkontrollen „ungleich verteilt“. Meist können die Finanzkontrolleure auch nicht unterscheiden zwischen Geldwäsche und direkter Terrorfinanzierung. Auch die Entscheidung der Europäischen Zentralbank im letzten Jahr, 500 Euro Banknoten sukzessive aus dem Verkehr zu ziehen ist nicht mehr als ein frommer Wunsch. Die Rücklaufrate der Banknoten ist bis dato sehr gering. Die Banknoten werden sicher noch eine lange Zeit im Gebrauch sein.

Unabhängig vom Wert der einzelnen Banknoten brauchen sowohl die Organisierte Kriminalität wie auch Terrororganisationen eine gewisse Art von ökonomischer Aktivität, um die Gelder zu „waschen“. Geeignet ist dazu auch der Handel mit gefälschten oder gestohlenen Produkten. Die Kommission stellt daher fest: „Restriktionen bei Bargeschäften können den illegalen Finanzstrom unterbrechen.“ Sie fordert daher die Mitgliedsstaaten auf, in diese Richtung zu handeln und appelliert, an die eigene nationale Sicherheit zu denken.

Deutschland hat zuletzt mit dem Geldwäschegesetz reagiert und ist den Empfehlungen der  EU-Geldwäscherichtlinie gefolgt. Das umfasst Maßnahmen zur Identifikation von Vertragspartnern, Transparenzregister und besondere Regelungen für Drittstaaten mit hohem Risiko der Verbindung von Kriminalität und Terrorismus.

Ob die Maßnahmen der EU und Deutschlands tatsächlich geeignet sind, bleibt abzuwarten. Viel zu uneinheitlich sind die internationalen Regelungen. Sie bieten gern genutzte Schlupflöcher für kriminelle Gruppierungen, die weltweit aktiv sind. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass vor allem die terroristischen Aktionen der letzten Jahre in Europa sich im kleinteiligen Bereich abgespielt haben. Terrorakte dieser Art kosten nur wenige tausend Euro für Waffen und weiteres Material.

Quelle, u.a.: SWD(2017) 241 final, Report from the Commission to the European Parliament and to the Council on the assessment of the risks of money laundering and terrorist financing affecting the internal market and relating to cross-border situations.

PAGE TOP