Brüssel macht die Daten dicht – oder doch nicht?
Das Grenzregime der EU erinnert eher an einen löchrigen Käse. Das soll sich nun ändern.
„Wir müssen wissen, wer über unsere Grenzen kommt.“ So Jean-Claude Juncker, der derzeit amtierende EU-Kommissionspräsident schon 2016 bei seiner „Rede zur Lage der Nation“. Es gehört zu den Brüsseler Eigenarten, eine „Nationenrede“ zu halten, obwohl doch von einer einheitlichen Nation Europa höchstens abstammungstheoretisch die Rede sein kann. Grund für den mahnenden Appell Junckers war die Flüchtlingskrise 2015 und die dabei offen Zutage tretenden Defizite beim Informationsaustausch der einzelnen Staaten der EU untereinander.
Herzstück einer gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Austausch von Wissen darüber, wer, wie Juncker es schon sagte, „über unsere Grenzen kommt“. Daran scheiterte es in der Vergangenheit nur zu oft. Grund für die EU ein verstärktes „Schengener Informationssystem“ (SIS) zu fordern.
Der Rat hat nun den Vorschlag der EU-Kommission für ein verbessertes SIS angenommen.
Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte hierzu: „Das Schengener Informationssystem ist das Herzstück des Schengen-Raums. Es untermauert die Freizügigkeit der Menschen in diesem Gebiet und schützt unsere Bürgerinnen und Bürger vor jenen, die diese Freizügigkeit missbrauchen wollen. Das System ist rund um die Uhr in Betrieb, und wenn die Interoperabilität mit unseren anderen Migrations- und Sicherheitssystemen hergestellt ist, wird es Grenzschützer und die Polizei noch besser dabei unterstützen können, gefährliche Kriminelle und Terroristen zu identifizieren und zu verhindern, dass diese in den Schengen-Raum gelangen. Heute machen wir einen weiteren Schritt nach vorn, um das Grundrecht unserer Bürgerinnen und Bürger, sich dort, wo sie leben, wohnen und sich auf Reisen aufhalten, sicher zu fühlen und ein Europa zu schaffen, das schützt.“
Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Für die Verhütung von Terroranschlägen bis hin zu vermissten Kindern gilt: Das SIS ist das Herzstück des Informationsaustauschs in Europa. Es hat bereits dazu beigetragen, dass über 200 000 Kriminelle aufgespürt und 50 000 Festnahmen vorgenommen werden konnten. Dies zeigt, wie wichtig das SIS für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist. Ich begrüße das heute angenommene verstärkte Mandat, das SIS noch effizienter zu gestalten. Dies ist umso wichtiger, als das SIS eine entscheidende Rolle bei unseren Anstrengungen spielen wird, die vollständige Interoperabilität unserer gesamten Informationssysteme herzustellen.”
Das verstärkte SIS enthält unter anderem folgende Verbesserungen:
- neue Ausschreibungen von Kriminellen und von Rückführungsentscheidungen: Dank der angenommenen Änderungen werden im SIS künftig Ausschreibungen von unbekannten Personen vorgenommen werden können, die in Verbindung mit einer Straftat gesucht werden. Außerdem wird eine neue Ausschreibungskategorie „Rückführungsentscheidungen“ eingeführt, um die Durchsetzung von gegen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige ergangenen Rückführungsentscheidungen zu erleichtern;
- erhöhte Wachsamkeit gegenüber terroristischen Straftaten: Die nationalen Behörden sind künftig verpflichtet, für Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Ausschreibung im SIS vorzunehmen und mithilfe einer „Ermittlungsanfrage“ wesentliche Informationen zusammenzutragen;
- strengere Bestimmungen für die Ausschreibung von vermissten Kindern und Menschen in Not: Künftig wird es den nationalen Behörden möglich sein, zusätzlich zu den bestehenden Ausschreibungen von vermissten Personen präventive Ausschreibungen von schutzbedürftigen Personen vorzunehmen;
- Durchsetzung von Einreiseverboten: Künftig müssen in das SIS sämtliche gegen Drittstaatsangehörige erlassene Einreiseverbote eingegeben werden, damit diese im gesamten Schengen-Raum durchgesetzt werden können;
- strengere Datenschutzbestimmungen: Durch die angenommenen Änderungen werden die für das SIS geltenden Datenschutzbestimmungen an die der neuen Datenschutzgrundverordnung und der Polizei-Richtlinie über den Datenschutz für Strafverfolgungszwecke angepasst. Auf diese Weise werden personenbezogene Daten künftig besser geschützt;
- bessere Interoperabilität: Im Rahmen des verbesserten SIS werden Fingerabdrücke, Handabdrücke und Gesichtsbilder künftig effizienter dazu genutzt werden können, Verdächtige zu identifizieren. Die vorgenommenen Verbesserungen sollen auch dazu beitragen, dass eine umfassende Interoperabilität des SIS mit anderen EU-Systemen für die Bereiche Migration, Grenzmanagement und Sicherheit gewährleistet ist;
- verbesserter SIS-Zugang für EU-Agenturen: Künftig wird Europol auf sämtliche Ausschreibungskategorien im SIS zugreifen können, und Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Hotspots und an den Außengrenzen Zugang zum SIS erhalten.
Die Implementierung muss durch die einzelnen Mitgliedstaaten der EU vorgenommen werden. Die EU selbst fordert diese Umsetzung bis 2021. Dann muss das SIS in den einzelnen Staaten voll einsatzbereit sein. Es gehört zum politischen Prozess in der EU dazu, dass immer wieder Verzögerungen eintreten. Immerhin könnte dann, sechs Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise, auf die Statuten verwiesen werden, dass man eigentlich ein funktionierendes SIS nun spätestens haben müsste. Jean-Claude Juncker wird dann schon lange kein Kommissionspräsident mehr sein.
Mit Material von „European Commission – Press Release Database“